Beschluss im Bundesrat Turbo-Blutprobe für Alkoholsünder

Düsseldorf (RPO). Nach dem Willen des Bundesrates soll die Polizei bei potenziellen Alkoholsündern am Steuer künftig auch ohne richterliche Anordnung eine Blutprobe entnehmen dürfen. Bislang war das nicht möglich.

Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, in dem eine Abschaffung des sogenannten Richtervorbehaltes verlangt wird. Die Anordnung, eine Blutprobe zu entnehmen, steht nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich dem Richter zu. Staatsanwaltschaft und Polizei dürfen die Maßnahme bislang nur in Ausnahmefällen anordnen.

Mit der Gesetzesinitiative soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich Alkohol, Medikamente oder Drogen im Blut recht schnell abbauen, die Polizei bei Kontrollen aber oft einige Zeit auf die richterliche Entscheidung zur Blutentnahme warten muss.

Deshalb solle die Strafprozessordnung so geändert werden, dass die Beamten vor Ort die Blutprobe auch ohne richterliche Genehmigung entnehmen dürfen. Mit dem Gesetzentwurf der Länderkammer muss sich nun der Bundestag befassen.

(AFP)
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