Bundestag ändert Transfusionsgesetz Homosexuelle dürfen nicht mehr pauschal bei Blutspende ausgeschlossen werden
Berlin · Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des Transfusionsgesetzes. Dem neuen Gesetzestext nach dürfen homosexuelle Männer nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden.
So läuft eine Blutspende ab
Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.
Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird.
Die Ampel-Parteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Praxis zu beenden. „Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung“, betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. „Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben.“ Wegen des „individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ bleibt eine Rückstellung von Spendern im Rahmen der Risikobewertung aber weiterhin möglich.
Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit“ beurteilen.
Weitere Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich
Kinderärzte bekommen ihre Leistungen künftig in voller Höhe bezahlt. Der Bundestag beschloss, Kinder- und Jugendärzte zum 1. April komplett aus dem Vergütungssystem mit einem Budgetdeckel herauszunehmen. Bisher werden erbrachte Leistungen nur dann komplett von der Krankenkasse beglichen, wenn eine bestimmte Obergrenze noch nicht erreicht ist. „Das trifft gerade die engagiertesten Kinderärzte am allermeisten“, bemängelte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens. „Deshalb machen wir Schluss mit diesem Budgetdeckel.“
Außerdem soll die Unabhängige Patientenberatung (UPB) in Deutschland künftig als Stiftung eine dauerhafte staatsferne und unabhängig Struktur erhalten. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen von Union und AfD, bei Enthaltung der Linken. Die Union und die Linkspartei stellten die Unabhängigkeit infrage.
Die UPB soll kostenfrei über Telefon oder Internet verlässliche Information und Beratung anbieten etwa bei Fragen zu Krankenkasse oder Krankengeld, zu Behandlungen oder Medikamenten oder bei der Suche nach einem Arzt.
Der Stiftungsrat soll laut Gesetz 15 Personen umfassen, davon sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Mit der Errichtung wurde der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung beauftragt. Er soll der Stiftung gemeinsam mit privaten Krankenversicherungsunternehmen jährlich insgesamt 15 Millionen Euro zuweisen. Die Stiftung soll ab Januar ihre Arbeit aufnehmen.
Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hilft die Beratung Patienten, sich im Gesundheitssystem zurechtzufinden. „Unabhängige Informationen sind essenziell damit Patientinnen und Patienten ihre Interessen wahrnehmen können“, so Lauterbach.
Die Union kritisierte, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung den Vorsitz im Stiftungsrat bekommen soll und die Krankenkassen einen zu großen Einfluss hätten. Sie verlangte eine Steuerfinanzierung. Ein entsprechender Antrag fand allerdings keine Mehrheit. Der CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe verwies zudem darauf, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Finanzierung klagen wolle, was zu einer Verunsicherung unter den bisherigen Mitarbeitern führe.