Einschätzung der Bundespolizei Togoer darf aus Italien sofort zurück nach Deutschland

Berlin · Wenn der Togoer von Ellwangen erfolgreich nach Italien abgeschoben sein wird und sich in einen Zug zurück nach Deutschland setzt, wird die Bundespolizei ihn anstandslos durchwinken.

 In dieser Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen gab es Ärger wegen einer Abschiebung. (Archiv)

In dieser Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen gab es Ärger wegen einer Abschiebung. (Archiv)

Foto: dpa/Stefan Puchner

Das sehen nach Informationen unserer Redaktion die aktuellen Vorschriften für die Behörden vor. Zwar darf nach offiziellen Angaben der Bundespolizei ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen. Zudem gibt das Aufenthaltsgesetz der Bundespolizei eigentlich die Möglichkeit, den togoischen Staatsangehörigen unmittelbar zurückzuweisen oder zurückzuschieben. Doch zum einen fänden derzeit an der Grenze zu Österreich nur temporär Grenzkontrollen statt. Zum anderen gelte derzeit folgende Regelung: "Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens ist die Einreise zu gestatten." Nach Informationen unserer Redaktion gilt für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015, von einer Einreiseverweigerung aus humanitären Gründen bis auf weiteres abzusehen. Jeder Drittstaatler ohne Papiere aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

Der Togoer (23) wehrte sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Abschiebung. Seine Festnahme hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil sie zunächst von rund 200 Mitbewohnern der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen verhindert worden war.

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort