Ethikrat Tödlicher Service

Analyse | Berlin. · Das Verfassungsgericht hat viele geschockt mit der Entscheidung, dass zum Leben auch das Recht auf Tod und Suizidhilfe gehören. Der Versuch, das Dilemma ethisch zu durchdringen, legt oft unterschätzte Erkenntnisse offen. So wie an diesem Donnerstag in einer öffentlichen Anhörung des Ethikrates.

 „Sterbehilfe-Set“ in einer belgischen Apotheke.

„Sterbehilfe-Set“ in einer belgischen Apotheke.

Foto: dpa/Etienne Ansotte

Jeder hat das Recht auf Leben, sagt die Verfassung in Artikel 2. Zusammen mit der vom Staat zu schützenden Würde des Menschen folgte über Jahrzehnte die Überzeugung, dass gewerbsmäßige Sterbehilfe nicht erlaubt sei. Bis zum 26. Februar 2020. Da entschied das Verfassungsgericht, dass zum Recht auf Leben auch das Recht auf Sterben gehöre - einschließlich des Rechtes, sich dabei helfen zu lassen. Ein ethisches Dilemma. Ein Thema, das den Deutschen Ethikrat und die Politiker im Bundestag gleichermaßen umtreibt.