Auch PINs und Passwörter nicht mehr sicher Telefonfirmen müssen Polizei Kundendaten übergeben

Berlin · Telekommunikationsunternehmen müssen künftig Namen und Adressen ihrer Kunden den Sicherheitsbehörden auf Verlangen übergeben. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes.

Der kleine Passwort-Knigge
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Foto: ddp

Demnach müssen auch Passwörter oder PIN-Nummern den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch Internetprotokoll-Adressen müssen übergeben werden.

Voraussetzung für die Herausgabe der sogenannten Bestandsdaten sind jedoch gesetzliche Regelungen für das Bundeskriminalamt (BKA), den Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden, die noch geschaffen werden müssen. Das neue Telekommunikationsgesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

Die Linkspartei lehnte das Gesetz als schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger ab. Das BKA werde dadurch zu einer Art Internet-Polizei, kritisierte der Abgeordnete der Linkspartei, Jan Korte.

Die Ermittler könnten künftig auf die Kundendaten zugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr gegeben sei oder ein Richterbeschluss vorliege.

(REU/csr)
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