Nach tödlichem Messerangriff von Mannheim Regierung will Taser-Einsatz für Polizisten rechtssicherer machen

Berlin · Bundesjustizminister Buschmann will den Schutz von Polizisten, Rettungskräften und Ehrenamtlern verbessern. Nun befasst sich das Kabinett mit den Plänen, auch der Einsatz von Elektroschockern ist Teil der Regeländerungen.

Ein Polizeibeamter demonstriert einen Schuss mit einem Distanzelektroimpulsgerät (DEIG oder auch Taser). (Archiv)

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim Ende Mai hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein Maßnahmenbündel für den besseren Schutz von Einsatzkräften auf den Weg gebracht. An diesem Mittwoch wird sich das Kabinett mit den Plänen befassen. Teil des Gesetzentwurfs ist eine Änderung des Strafgesetzbuches, um Angriffe etwa auf Polizisten, Rettungskräfte oder auch Ehrenamtler künftig strafrechtlich besser erfassen zu können. Das soll dann verschärfende Auswirkungen auf die zu verhängenden Strafen haben.

Die Pläne von Buschmann sehen nach Informationen unserer Redaktion zudem vor, Polizisten in Zukunft mehr Rechtssicherheit zu bieten beim Einsatz sogenannter Distanz-Elektroimpulsgeräte, die auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt werden. Dazu sollen diese Geräte in Paragraf 2 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zum unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollstreckungsbeamte des Bundes ergänzt werden. Bislang bestand für Polizeibeamte eine gewisse rechtliche Unsicherheit beim Einsatz solcher Waffen, mit denen Angreifer auf Distanz gehalten und außer Gefecht gesetzt werden können.

Zentraler Baustein der Gesetzespläne des Justizministers ist jedoch eine Änderung in den Regelungen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So soll künftig auch die „Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls“ in der Regel einen juristisch „besonders schweren Fall“ darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Dies ist bislang nicht so.

Mit Blick auf einen besseren Schutz von Personen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Gemeinwohl engagieren, plant Buschmann in seinem Gesetzentwurf eine Änderung der Strafzumessung. Ziel ist es, die Ermittlungsbehörden und die Justiz dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen die Tat haben kann – und ob sie geeignet ist, künftig Menschen davon abzuschrecken, sich zu engagieren. Beispielsweise hatte es im Wahlkampf zur vergangenen Europawahl Angriffe auf Kommunalpolitiker gegeben, während sie Wahlplakate aufhängten. Um einen Rückzug von Menschen aus der Kommunalpolitik oder aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten zu verhindern, soll der bereits bestehende Strafrahmen künftig gegen Täter stärker ausgeschöpft werden.

Hintergrund der Pläne ist der Angriff von Mannheim, als am 31. Mai ein 25-jähriger Afghane fünf Menschen mit einem Messer verletzt hatte, darunter einen Polizisten. Der erlag zwei Tage später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Ein anderer Beamter hatte den Angreifer auf dem Marktplatz niedergeschossen. Als Reaktion hatte es Forderungen nach Gesetzesverschärfungen gegeben.