Freilassung von Sven Lau Jeder hat eine zweite Chance verdient

Meinung · Gerade weil Sven Laus Taten so haarsträubend waren, und gerade weil seine vorzeitige Entlassung aus der Haft auf so großes Unverständnis stößt, zeigt sich in diesem Fall die konsequente Anwendung zweier wichtiger Prinzipien unseres Rechtsstaates.

Jeder hat eine zweite Chance verdient. Das gilt auch für den ehemaligen Salafismus-Prediger Sven Lau, der seinem bis zum terroristischen Wahn gesteigerten Islam-Fanatismus abgeschworen haben will und nun vorzeitig aus der Haft entlassen wird.

Gerade weil Laus Taten so haarsträubend waren, und gerade weil seine vorzeitige Entlassung aus der Haft auf so großes Unverständnis stößt, zeigt sich in diesem Fall die konsequente Anwendung zweier wichtiger Prinzipien unseres Rechtsstaates.

Erstens: Das Gesetz muss alle Menschen gleich behandeln. Nur weil die vorzeitige Haftentlassung Laus auf besonders viel Kritik stößt, wird er nicht schlechter als andere gestellt.

Zweitens: Unser Rechtsstaat definiert Haftstrafe als Instrument der Resozialisierung. Dem entspricht, dass Lau sein noch in der Haft glaubhaft neu begonnenes Leben in Freiheit fortsetzen darf.

Natürlich muss Lau weiterhin beobachtet werden. Sollte seine Läuterung nur vorgetäuscht sein, müssen die Behörden das erfahren, noch bevor er neues Unheil anrichten kann. Nachsicht kann ein starker Rechtsstaat sich leisten. Blauäugigkeit nicht.

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