Beschluss der Bundesversammlung Sudetendeutsche verzichten auf "Rechtsanspruch auf die Heimat"

München/Prag · Die Sudetendeutsche Landsmannschaft fordert nicht länger die Rückgabe der früheren Heimat. Die tschechische Regierung begrüßte diese Entscheidung

Den Entschluss hat die Bundesversammlung des Vertriebenenverbandes einer Mitteilung vom Sonntag zufolge gefasst. Der Anspruch auf Rückgabe des nach dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmten Eigentums gehört demnach nicht länger zu den Verbandszwecken. Aus der Satzung entfallen sei auch, den "Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen".

Der tschechische Außenminister Lubomir Zaoralek begrüßte die Entscheidung. "Das ist keine Überraschung - es ist eine der Voraussetzungen für eine Verbesserung der Beziehungen", sagte der Sozialdemokrat im Sender CT. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren rund drei Millionen Deutsche aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben worden.

Als neues Ziel der Landsmannschaft wurde festgelegt, "Vertreibungen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, menschen- und völkerrechtswidrige Enteignungen (...) weltweit zu ächten".
Geschehenes Unrecht sei "auf der Grundlage eines gerechten Ausgleichs zu heilen". Die EU-Grundrechtecharta müsse für alle Mitgliedsstaaten uneingeschränkt gelten.

(dpa)
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