"Subsidiärer Schutz" Richter sehen syrische Flüchtlinge nicht per se politisch verfolgt

Schleswig · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig sieht syrische Flüchtlinge bei einer Rückkehr in ihre Heimat nicht grundsätzlich politischer Verfolgung ausgesetzt. Das Gericht hat am Mittwoch die Praxis der Asylbehörde BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren.

 Eine Syrerin beobachtete am Mittwoch den Prozess.

Eine Syrerin beobachtete am Mittwoch den Prozess.

Foto: dpa, reh wst

"Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte", sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz. Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge aus Syrien bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. Nur dann hätten sie Anspruch auf Asyl. Revision wurde nicht zugelassen.

Zahlreiche Verwaltungsgerichte bundesweit hatten dies zuvor anders gesehen - und tausenden klagenden Flüchtlingen Recht gegeben. Bundesweit haben bislang 113 000 Flüchtlinge - darunter 94 000 Syrer - nur "subsidiären Schutz" gewährt bekommen. Damit dürfen sie Angehörige erst Jahre später nachholen. Die Berliner Koalition aus Union und SPD hatte dies angesichts zahlreicher neuer Flüchtlinge im sogenannten Asylpaket II beschlossen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort