Medienbericht über Sturmgewehr-Affäre MAD-Präsident weigerte sich, gegen G36-Kritiker vorzugehen

Hamburg · In einer geheimen Sitzung des Verteidigungsausschusses räumte das Verteidigungsministerium am Mittwoch nach Informationen des Hamburger Magazins "Stern" ein, dass im Jahr 2013 im Raum stand, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einzuschalten, um in der Sache des Gewehrs G36 Whistleblower ausfindig zu machen, die Informationen nach draußen gaben.

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Foto: dpa, lof

Wie das Magazin in seiner Online-Ausgabe schreibt, trafen sich demnach Geschäftsführer des G36-Herstellers Heckler & Koch im Jahr 2013 mit dem damaligen MAD-Präsidenten Ulrich Birkenheier. Auch die Rüstungsabteilung des Wehrressorts wandte sich offenbar an den MAD-Chef. Birkenheier lehnte ein Eingreifen aber ab, weil der Nachrichtendienst der Bundeswehr in dieser Sache nicht zuständig sei.

Wegen aus Sicht des Unternehmens rufschädigender Berichte über das Gewehr G36 hatte Heckler & Koch nach dem Magazin vorliegenden vertraulichen Unterlagen des Verteidigungsministeriums überdies ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen angestoßen. Danach stellte die Firma in den Jahren 2013 und 2014 wiederholt Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Bonn.

Weil von Medien wie "Spiegel", "Bild" und "Stern" auch aus internen Unterlagen zitiert worden war, sah man im Verteidigungsministerium einen möglichen Verrat von Dienstgeheimnissen und erteilte noch Anfang 2015 ausdrücklich die - rechtlich erforderliche - Ermächtigung zu Ermittlungen. Es gebe "ein erhebliches Interesse" daran, einen möglichen Geheimnisverrat "aufzuklären, um mögliche Sicherheitslecks zu schließen und künftige Taten durch Abschreckung zu verhindern", heißt es in einem Vermerk des Wehrressorts vom Januar 2015. Überdies, so sorgte sich der Autor des Vermerks, könnte "die Versagung der Ermächtigung bei der Fa. Heckler & Koch zu Irritationen führen, die als Vertragspartnerin der Bundeswehr durch die Veröffentlichung der Vorlage ebenfalls geschädigt wurde".

Die Bonner Staatsanwaltschaft ließ am Mittwoch eine Anfrage des "Stern" zu dem Verfahren unbeantwortet.

(RP)
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