Bundesverwaltungsgericht Studiengebühren in NRW werden überprüft

Leipzig/Paderborn (RPO). Erstmals befasst sich heute ein Bundesgericht mit den in einigen Ländern erhobenen Studiengebühren. Vor dem 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts klagt der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Universität Paderborn gegen die an der Hochschule seit dem Wintersemester 2006/2007 erhobenen Gebühren von 500 Euro pro Semester.

Studiengebühren: So beurteilen Studenten die Verwendung
Infos

Studiengebühren: So beurteilen Studenten die Verwendung

Infos
Foto: Manuel Boddart

Der AStA sieht darin unter anderem einen Verstoß gegen den UN-Sozialpakt, der eine weltweit unentgeltliche Hochschulausbildung vorschreibt, wie auch gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes, der die freie Wahl der Ausbildungsstätte garantiert. Ein Urteil soll noch am Mittwoch oder am Donnerstag gesprochen werden. In den beiden Erstinstanzen war die Klage der Studenten erfolglos.

Der AStA-Vorsitzende der Uni Paderborn, Pierre Schade, sagte, man habe die Klage unmittelbar nach Verabschiedung des entsprechenden Landesgesetzes zu den Studiengebühren im Jahr 2006 stellvertretend für alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eingereicht. In den ersten Instanzen sei man zwar unterlegen, dennoch habe man Hoffnung, vor dem Bundesverwaltungsgericht recht zu bekommen.

(DDP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort