Schutz des Luftraumes vor Terroristen Struck: Ja zum Abschuss von entführten Flugzeugen

Berlin (rpo). Für Peter Struck gilt das unterzeichnete Gesetz zur Luftsicherheit in jedem Fall bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für den Verteidigungsminister ist sicher, dass er bis dahin notfalls auch den Abschuss eines von Terroristen als Waffe benutzten Passagierflugzeugs befehlen würde. Welche Folgen dies für seine Piloten hätte, die den Abschuss ausführen, weiß Struck.

Struck, der selbst eine grundgesetzlich verankerte Regelung bevorzugt hätte, sagte, Änderungen an dem Gesetz vor einem möglichen Eingreifen der Karlsruher Richter seien nicht zu erwarten. Auch Piloten, denen ein Abschuss befohlen werde, seien wegen der Rechtsgrundlage vor straf- und zivilrechtlicher Verfolgung geschützt.

Köhler hatte zwar den größten Teil der im Luftsicherheitsgesetz enthalten Vorschriften vor dem Hintergrund der gestiegenen Terror-Gefahr als "dringend erforderlich" bewertet. Einzelne Punkte hielt er aber für verfassungsrechtlich bedenklich. Er ermunterte zu Verfassungsklagen, obwohl er das Gesetz unterzeichnete.

Köhler warf die Frage auf, ob es erlaubt sein könne, beim Abschuss eines Passagierflugzeugs zur Terror-Abwehr den Tod Unbeteiligter in Kauf zu nehmen. "Damit wird Leben zu Gunsten anderen Lebens geopfert," hieß es. Während Bundesinnenminister Otto Schily diese Einschätzung als "irrig" zurückwies, kündigte Bayerns Innenminister Günter Beckstein Verfassungsklage an.

(ap)
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