Nach Arbeitszimmer-Urteil Steuerzahlerbund will jetzt auch den Soli kippen

Passau (RPO). Der Bund der Steuerzahler hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Arbeitszimmern nun den Solidaritätszuschlag ins Visier genommen. Dieser sei aus Sicht des Steuerzahlerbundes "auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", sagte Däke der in einem Interview.

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Foto: AP

Däke verwies auf die gängige Praxis, dass der Soli derzeit nur noch vorläufig erhoben wird. Steuerzahler in Deutschland finden den entsprechenden Vermerk auf ihrem Steuerbescheid.

"Es brennt an allen Ecken"

Er sehe gute Chancen, "dass Karlsruhe den Soli kippen und für verfassungswidrig erklären wird", sagte er gegenüber der "Passauer Neuen Presse". Darüber hinaus brenne es im Steuerrecht "auch sonst an allen Ecken und Enden". Die "Änderungswut des Gesetzgebers" sei "unermesslich". Däke sagte, der Steuerzahlerbund unterstütze derzeit rund 20 Musterverfahren. "Das reicht vom Solidaritätszuschlag über die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten und Steuerberatungskosten bis zum Elterngeld."

Die sogenannten Musterverfahren werden angestrengt, um juristisch Klarheit darüber zu schaffen, ob bestimmte Regelungen gesetzeskonform sind. Läuft ein solches Musterverfahren, können Steuerzahler nach Erhalt ihres Steuerbescheids einen Monat lang gegen diesen Einspruch einlegen. Tun sie dies, erhalten sie Geld nachgezahlt, wenn in dem Musterverfahren am Ende zu ihren Gunsten entschieden wird.

Oft gehen die Finanzämter auch dazu über, bestimmte Steuerfestsetzungen nur noch vorläufig vorzunehmen, dann müssen Steuerzahler erst gar nicht mehr widersprechen, um später eventuell in den Genuss einer Nachzahlung zu kommen. Dies ist auch beim Solidaritätszuschlag der Fall.

Däke fordert kulante Umsetzung des Arbeitszimmer-Urteils

Däke hat weiterhin eine großzügige Umsetzung des Urteils zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern gefordert. "Dieses Urteil beweist wiederum, dass der Gesetzgeber bei der Abfassung von Steuergesetzen schlampig vorgeht, obwohl er vorher auch gewarnt worden ist", sagte Däke dem Radiosender Bayern2. Er verlangte daher Kulanz bei der Korrektur der Steuerbescheide von 2007.

Ähnlich wie bei der Pendlerpauschale will der Steuerzahlerbund auch für diejenigen Erstattung verlangen, die keinen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben. "Das werden wir in diesem Fall vom Gesetzgeber auch fordern", fügte Däke hinzu.

(AFP/APN/felt)
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