Anweisung in NRW Teilerfolg im Kampf gegen den Soli

Exklusiv | Düsseldorf/Berlin · Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat die Finanzämter angewiesen, Einsprüche gegen Soli-Vorauszahlungen für 2020 vorerst ruhen zu lassen, bis ein Finanzgericht über die Rechtmäßigkeit der Vorauszahlungen entschieden hat. Der Steuerzahlerbund sieht darin einen Etappensieg.

 Ein Steuerbescheid mit dem Posten Solidaritätszuschlag (Archivfoto).

Ein Steuerbescheid mit dem Posten Solidaritätszuschlag (Archivfoto).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die Steuerzahler sind dem Ziel einen Schritt näher gekommen, den Solidaritätszuschlag bereits vom kommenden Jahr an loszuwerden. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen hat die Finanzbeamten des Landes angewiesen, die offenbar massenhaften Einsprüche von Steuerzahlern gegen Soli-Vorauszahlungen für das kommende Jahr vorerst ruhen und damit unbearbeitet zu lassen, bis ein Gericht über eine Musterklage zur Abschaffung des Zuschlags entschieden hat. Das Urteil des Nürnberger Finanzgerichts über die Musterklage eines Ehepaares aus Bayern, die der Bund der Steuerzahler unterstützt, könnte im Verlauf des kommenden Jahres ergehen. „Die Einspruchsverfahren können daher ruhen“, heißt es in einer nicht-öffentlichen Kurzinformation der Oberfinanzdirektion in Düsseldorf vom 21. November, die unserer Redaktion vorliegt.