Sterbehilfe-Debatte Abgeordnete ringen um Positionen

Berlin · Der Bundestag beriet in einer erster Lesung über die Beihilfe zum Suizid. Es ging um vier fraktionsübergreifende Gruppenanträge.

Sterbehilfe als Notausgang?
8 Bilder

Sterbehilfe als Notausgang?

8 Bilder

Der Bundestag will künftig geschäftsmäßige Sterbehilfe von Vereinen oder Einzelpersonen verbieten. Was aber als Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein soll, ist strittig. Die Abgeordneten diskutiertenbei der ersten Lesung von vier fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe hart in der Sache, aber mit großem Respekt vor dem Andersdenkenden.

Nach den Worten des CDU-Abgeordneten Michael Brand muss bei der Gesetzgebung das Leitmotiv sein: "Sterben an der Hand und nicht durch die Hand eines Mitmenschen." Sein Entwurf biete einen Weg der Mitte: Geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe soll verboten, der Freiraum des Arztes wie bisher belassen werden. Sterbenden solle man die Leiden nehmen, nicht das Leben.

Einen ärztlich assistierten Suizid lehnt die Abgeordnetengruppe um Brand, Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) vehement ab. Ihr Entwurf erfährt bisher den meisten Zuspruch. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) signalisierte ihre Unterstützung.

Eine Abgeordnetengruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und die beiden SPD-Politiker Carola Reimann und Karl Lauterbach will einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, um das nach ihrer Einschätzung schärfere ärztliche Berufsrecht auszuhebeln. Der Entwurf solle Ärzten Handlungsfreiheit geben in den wenigen Situationen, in denen die Palliativmedizin an ihre Grenzen stoße, sagte Hintze. Reimann unterstrich, mit diesem Gesetz müsste niemand mehr ins Ausland fahren, um Hilfe beim Sterben zu bekommen. Damit schade man Sterbehilfevereinen mehr als durch ein Strafrechtsverbot.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast unterstrich, es gebe keine Strafbarkeitslücke. Nach den Vorstellungen der Gruppe um Künast und Petra Sitte (Linke) soll es bei der jetzigen 150-jährigen Rechtsregelung bleiben: Suizid ist straffrei und Beihilfe dazu auch. Verboten werden solle jedoch gewerbsmäßige Beihilfe. Vereine sollten also nur verboten werden, sofern sie finanzielle Interessen verfolgen.

Im November will der Bundestag endgültig über eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe entscheiden. Parallel berät er über den Ausbau der Begleitung und Betreuung sterbenskranker Menschen in der Palliativ- und Hospizmedizin. Unumstritten ist unter den Abgeordneten, dass hier hoher Nachholbedarf besteht.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort