Befürworter hoffen auf breite Debatte Abgeordnete formulieren sieben Voraussetzungen für Sterbehilfe

Der Bundestag will 2015 einen neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe unternehmen. Quer durch die Parteien setzt sich eine Gruppe von Abgeordneten dafür ein. Dabei geht es ihnen nicht um Töten auf Rezept, sondern formulieren strenge Bedingungen. Sieben Vorausetzungen sollen erfüllt sein.

Sterbehilfe: Abgeordnete formulieren sieben Voraussetzungen
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Die Gruppe von SPD- und Unions-Abgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze lehnt organisierte Sterbehilfe ab, will aber das Selbstbestimmungsrecht todkranker Menschen stärken.

 Die Gruppe, die sich für Sterbehilfe unter strengen Bedingungen einsetzt: Der Vizepräsident des Bundestages, Peter Hintze (M, CDU), sowie die Bundestagsabgeordneten Dagmar Wöhrl (l-r, CSU), Katherina Reiche (CDU), Carola Reimann (SPD), Burkhard Lischka (SPD) und Karl Lauterbach (SPD).

Die Gruppe, die sich für Sterbehilfe unter strengen Bedingungen einsetzt: Der Vizepräsident des Bundestages, Peter Hintze (M, CDU), sowie die Bundestagsabgeordneten Dagmar Wöhrl (l-r, CSU), Katherina Reiche (CDU), Carola Reimann (SPD), Burkhard Lischka (SPD) und Karl Lauterbach (SPD).

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Der Mensch am Ende seines Lebens müsse - bei starken Schmerzen - "selbst bestimmen, was er noch ertragen kann", sagte Hintze am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers der Abgeordneten zur Regelung der Sterbehilfe.

Diese Frage müsse aber ausschließlich im Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt beantwortet werden. Organisierte Einrichtungen wie Sterbehilfevereine lehnt die Gruppe ab. Ärzten solle es auf freiwilliger Basis erlaubt sein, "sterbenskranken Menschen zu helfen, selbst aus dem Leben zu scheiden, friedlich zu entschlafen", sagte Hintze.

SPD-Fraktionsvize Carola Reimann bekräftigte, die Gruppe setze sich für ein "würdevolles und selbstbestimmtes Sterben" ein. Zugleich gelte es, die Palliativmedizin, also die pflegende und medizinische Betreuung von Sterbenskranken, weiter auszubauen. Dafür setzt sich auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein. Er ist aber beim Thema Sterbehilfe wesentlich restriktiver - ähnlich wie Kanzlerin Angela Merkel oder Unionsfraktionschef Volker Kauder (alle CDU).

Der Bundestag will 2015 einen neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe unternehmen, nachdem ein solcher Vorstoß in der schwarz-gelben Koalition gescheitert war. Am 13. November soll es eine umfassende Debatte im Bundestag geben. Es werden bis zu vier Gruppenanträge erwartet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte am Donnerstag vorerst, die künstliche Ernährung einer todkranken Komapatientin abzuschalten. Der Wunsch der Familie, die nicht ansprechbare Frau sterben zu lassen, müsse neu geprüft werden. Bisher waren die Angehörigen mit ihrem Ansinnen vor den Gerichten gescheitert. Die Frau hatte 2009 einen Schlaganfall erlitten. Die Ärzte schätzen die Heilungschancen als "nicht realistisch" ein.

Die Parlamentariergruppe um Hintze - Carola Reimann (SPD), Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka (SPD), Katherina Reiche (CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU) - formulierten sieben Voraussetzungen für eine ärztlich assistierte Selbsttötung.

Die Sterbehilfebestimmungen sollten nicht im Straf-, sondern im Zivilrecht "im Umfeld der Regelungen zur Patientenverfügung" geregelt werden, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Die Gruppe habe auf eine ausformulierte Gesetzvorlage verzichtet, um in den kommenden Monaten die Diskussion auch mit Abgeordneten der Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen offen zu halten, hieß es.
Lauterbach, von Beruf Arzt, kritisierte, dass das Thema Sterbehilfe in den Ärztekammern nicht angemessen diskutiert werde.

Aus dieser Ecke erntete die Gruppe um Lauterbach nach Vorstellung ihrer Eckpunkte scharfe Kritik. Die deutsche Ärzteschaft lehnt das Positionspapier in einer ersten Reaktion entschieden ab. "Dieser Vorschlag mündet in die Freigabe einer aktiven Sterbehilfe", sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Wer den assistierten Suizid auf diese Art und Weise rechtlich begründet, der macht ihn überhaupt erst gesellschaftsfähig", kritisierte Montgomery. "Damit erlischt für mich ein wichtiger Schutz für alle Schwachen in unserer Gesellschaft wie Alte, Kranke und Demente."

Montgomery verwies darauf, dass der Deutsche Ärztetag 2011 mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen habe, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei. Dieser Entscheidung sei eine vierjährige Debatte unter den Medizinern vorausgegangen.

Scharfe Kritik an dem Vorstoß kam auch vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz: "Das Papier macht Ärzte hoffähig, die aktuell als selbsternannte Sterbehelfer durchs Land ziehen", sagte Eugen Brysch unserer Redaktion.

(dpa)
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