Kontrolle der Finanzmärkte Steinbrück macht ernst

Berlin (RPO). Bundesfinanzminister Peer Steinbrück macht bei der geplanten Regulierung der Finanzmärkte ernst. Vor allem die Aufsichtsbehörde Bafin soll künftig mehr Befugnisse erhalten und bereits früher einschreiten können.

Das ist Peer Steinbrück
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Steinbrück will die Befugnisse der Finanzmarktaufsicht ausweiten, damit sie im Krisenfall wirksamer durchgreifen kann. Dies geht aus einer Stellungnahme seines Ministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags hervor, die am Sonntag veröffentlicht wurde. Der Ausschuss soll am Mittwoch darüber beraten.

Unter anderem soll die Finanzaufsicht BaFin bei besonderen Geschäftsrisiken leichter auf mehr Eigenmittel oder höhere Liquidität dringen können. In Krisensituationen soll die Aufsicht verbesserte Eingriffsmöglichkeiten erhalten. Dazu zählt zum Beispiel ein Zahlungsverbot zu Lasten konzerninterner Gläubiger. Damit hätte zum Beispiel im Fall Lehmann die Gefahr gebannt werden können, dass deutschen Tochtergesellschaften durch die ausländische Mutter oder ausländische Schwestern Liquidität entzogen würde.

Vorgeschlagen wird auch, der BaFin das Recht zu geben, Mitglieder der Kontrollgremien von Banken und Versicherungen abzuberufen, wenn sie fachlich ungeeignet oder unzuverlässig sind. Auch soll die Zahl der Mandate für Geschäftsleiter und Mitglieder von Kontrollgremien begrenzt werden, damit sie ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können.

Das Finanzministerium hatte ein Gutachten beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) angefordert, das von einigen "strukturellen Schwachstellen bei der Bankenaufsicht" ausgeht. "Die Erkenntnisse des IW stützen den allgemeinen Befund, dass sich die Bankenaufsicht in der Vergangenheit zu stark auf einzelwirtschaftliche Gesichtspunkte bei den beaufsichtigten Instituten gestützt und dabei systemische Komponenten und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zu stark vernachlässigt hat", schreibt das Finanzministerium dazu.

Das IW machte zehn Vorschläge zur Verbesserung der Bankenaufsicht, die das Ministerium zum Teil positiv bewertete. Vor allem die bessere Verknüpfung von Bankenaufsicht und Überwachung der Finanzmarktstabilität solle vorangetrieben werden.

(AP)
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