Gründen soll attraktiver werden Lindner will Steuerlast für Start-up-Mitarbeiter spürbar senken

Berlin · Bundesfinanzminister Lindner will die Gründung junger Start-Up-Unternehmen durch spürbare Steuererleichterungen in Deutschland attraktiver machen. Doch Vorbehalte der Koalitionspartner und die offenen Haushaltsfragen verzögern den Kabinettsbeschluss.

 Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor der Kabinettssitzung im Kanzleramt am Mittwoch.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor der Kabinettssitzung im Kanzleramt am Mittwoch.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält trotz einiger Vorbehalte von SPD und Grünen an seinen Plänen fest, die Standortbedingungen für junge Start-Up-Unternehmen in Deutschland durch spürbare Steuererleichterungen attraktiver zu machen. „Mit einem erhöhten Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 5.000 Euro, einer Reform der so genannten Dry-Income-Besteuerung und Verbesserungen für den Zugang zum Kapitalmarkt verfolgt der Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz gleich mehrere Ansätze, um deutsche Start-Ups im globalen Wettbewerb zu stärken“, sagte ein Sprecher Lindners unserer Redaktion. Davon würden auch bereits etablierte klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll zeitnah im Kabinett eingebracht werden. Unser Ziel ist, dass das Gesetz bis Ende diesen Jahres in Kraft tritt“, sagte der Sprecher.

Lindner hatte den Gesetzentwurf im April in die Ressortabstimmung gegeben, die aber nach wie vor noch nicht abgeschlossen werden konnte. Das Bundeskanzleramt und das Wirtschaftsministerium hätten Vorbehalte etwa wegen der geplanten starken Anhebung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiter angemeldet, die sich an einem Start-Up-Unternehmen beteiligen, war aus Koalitionskreisen zu hören. Bisher liegt der Steuerfreibetrag für Mitarbeiter bei nur 1440 Euro pro Jahr. Lindner will aber an der Steigerung auf 5000 Euro festhalten, wie sein Sprecher erklärte. Nur so kann Deutschland aus Sicht des FDP-Chefs im Vergleich zu anderen Ländern seine nicht ausreichende Wettbewerbsfähigkeit in der internationalen Start-Up-Szene steigern.

Zudem verzögern offenbar die laufenden Koalitionsverhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 den Kabinettsbeschluss zum Start-Up-Gesetz. Erwartet werde er spätestens, wenn die Haushaltsfragen in der Koalition geklärt seien, hieß es in den Kreisen. Die Koalition muss gegenüber der bisherigen Planung rund 20 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2024 einsparen. In jedem Fall werde das Zukunftsfinanzierungsgesetz aber noch vor der parlamentarischen Sommerpause ins Kabinett kommen, hieß es in den Kreisen. Dies hatte unlängst auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf einer Veranstaltung des Start-Up-Verbands angekündigt. Der Bundestag soll es nach der Sommerpause beschließen.

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens ist bei Start-ups ein wichtiger Faktor, um qualifizierte Fachleute zu gewinnen. Diese Unternehmen haben zunächst geringe Erträge, aber dafür viel Potenzial. In der Aufbauphase der Unternehmen ist es deshalb wichtig, dass die Gewinne aus der Mitarbeiterbeteiligung nicht versteuert werden müssen, solange das Geld von den Mitarbeitern nicht abgezogen wird. Ohne Ausschüttung könnte der Fiskus nicht befriedigt werden, doch dann fehlen die Mittel für das Wachstum des Start-ups. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Dry income“-Problematik bei jungen Unternehmen. Lindner plant daher großzügigere Regelungen, sodass die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erst später besteuert werden sollen. Wichtig ist auch, dass es keine Besteuerung vor dem Verkauf der Beteiligung geben soll, wenn der Arbeitgeber erklärt, für die Steuer zu haften. Ansonsten ist für solche Fälle eine Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent vorgesehen.

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