Rechtliche Grauzone Regierung auf Sendung
Düsseldorf · Der Staat darf in Deutschland keinen Rundfunk machen. Doch Kanzlerin und Minister verbreiten ungefiltert ihre Inhalte über Videos in sozialen Netzwerken. Medienrechtler sind alarmiert – wir sollten es auch sein.
Wäre Konrad Adenauer heute Bundeskanzler, er hätte sicher ein Facebook-Konto. Und eines bei Youtube sowieso – mit großer Begeisterung. „Das Internet ermöglicht mir ja, dass ich mir meinen eigenen Sender baue“, sagte Kanzlerin Angela Merkel 2015 im Videointerview mit Youtuber LeFloid. Genau das war der Traum Adenauers: Ein eigener Regierungssender. Staatsfunk in Reinform.
Aus guten Gründen funkte ihm das Bundesverfassungsgericht dazwischen. Einen Monat vor Sendestart kassierte es 1961 die „Deutschland Fernsehen GmbH“, die Adenauers Regierung gründen ließ, weil ihr die ARD zu einseitig berichtete. Seither gilt: Der Staat darf keinen Rundfunk machen. Nur wie nennt man es, wenn die Kanzlerin jeden Samstag ihren Videopodcast ins Netz lädt? Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn auf Facebook alle paar Tage Livestreams veranstaltet? Oder wenn die Bundeswehr ganze Serien wie „Die Rekruten“ produzieren lässt?
Kriterien aus einer Zeit ohne Internet
Was als Rundfunk gilt, regelt der Rundfunkstaatsvertrag. Die Medienanstalten der Bundesländer haben dazu eine Checkliste verfasst: Rundfunk ist alles, was in Bild oder Ton verbreitet und journalistisch-redaktionell gestaltet wird, einen Sendeplan hat, technisch mindestens 500 Nutzer erreichen kann und zeitgleich – also live oder linear – gesendet wird. Kriterien, die aus einer Zeit stammen, als es das Internet noch nicht gab. Vieles davon wird heute im Netz erfüllt, wenn Youtube-Stars ihre Videos hochladen. Oft tun sie das im Wochenrhythmus, widmen sich einem bestimmten Thema, können potentiell Millionen Internetnutzer auf der ganzen Welt erreichen. Einzig das Kriterium, das Rundfunk live gesendet werden muss, erfüllen viele nicht; ihre Videos gibt es auf Abruf – „on demand“. Der Sinn hinter dieser Definition, sagen Medienwissenschaftler und -politiker: Was live ist, habe besonders großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Ist das noch zeitgemäß?
Medienwissenschaftler Frederik Ferreau von der Universität zu Köln sagt nein. „Mit On-demand-Videos hat man heute teilweise eine größere Reichweite als mit einer linearen Sendung“, sagt er. Der Rundfunk-Begriff müsse dringend aktualisiert werden. „Was im neuen Medienzeitalter gilt, ist nicht richtig geklärt“, sagt er. Gerade mit Blick auf den Staat falle die Kontrolle durch unabhängige Medien weg, wenn jeder eine Art eigenen Sender haben könne. Die Regierung habe zwar eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Doch es ist ein schmaler Grat zum Rundfunk, der in manch anderem Land von Regierungen als Propagandainstrument genutzt wird.
Wie nah die Internetaktivitäten der Bundesregierung dem Rundfunk kommen, zeigt das Beispiel des Gesundheitsministers Jens Spahn. Auf Facebook veranstaltet er seit Monaten Livestreams. Erst im März wurde einem Livestream-Anbieter in Baden-Württemberg eine Rundfunklizenz erteilt. Die Livevideos sendet Spahn alle vier bis acht Tage, also nach einer Art Sendeplan. Dafür spricht auch, dass er ankündigt, wann der nächste Stream stattfindet: „Schaltet ein“, schreibt er. Mit 119.000 Abonnenten erfüllt der Gesundheitsminister klar das Kriterium, mindestens 500 Nutzer erreichen zu können. Bleibt die Frage nach der redaktionellen Gestaltung. Kein Rundfunk ist laut den Medienanstalten, was unkommentiert und ungeschnitten übertragen wird – etwa der Livestream einer Pressekonferenz. Doch Spahn hat ein Konzept: Anfangs spricht er über ein selbst gewähltes Thema. Dann beantwortet er Fragen der Zuschauer. Die Krux: Er wählt sie selbst aus.
Das Bundesgesundheitsministerium bestreitet auf Anfrage, dass es sich bei den Livestreams um Rundfunk handelt: „Die gelegentlichen, anlassbezogenen Liveübertragungen stellen keine redaktionell gestalteten Beiträge dar, die entlang eines Sendeplans regelmäßig und wiederholt verbreitet werden.“ Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), die für die Bundesregierung zuständig ist, prüft derzeit wieder stichprobenartig die Online-Aktivitäten des Staates – allerdings noch ohne Ergebnisse zu nennen. Selbst wenn die MABB Spahns Livestreams als Rundfunk einstufen und untersagen würde, bleibt die rechtliche Situation verfahren. Denn wenn Spahn seine Abonnenten einfach per Facebook-Post um Fragen bittet, dann ein Video aufzeichnet, in dem er ausgewählte Fragen beantwortet und dieses Video hochlädt, wäre es kein Rundfunk mehr – denn es wäre „on demand“ und nicht mehr live. Auch wenn das etwas aufwendiger wäre, zeigt es: Ein Start-Knopf entscheidet derzeit darüber, was Staatsfunk ist und was nicht. Und das in Zeiten, in denen es für die jungen Generationen normaler ist, Videos auf Abruf statt Sendungen im linearen Fernsehen zu gucken.
Die Rundfunkkommission hat erkannt, dass der Rundfunkstaatsvertrag in die Jahre gekommen ist. Sie erarbeitet derzeit einen Nachfolger: den „Medienstaatsvertrag“. Darin soll auch der Rundfunkbegriff geschärft werden. Allerdings bleibt das Kriterium der Linearität in einem ersten Entwurf unberührt. Dabei signalisieren die Medienaufsichten auf Anfrage, dass sie mit den aktuellen Regelungen an Grenzen stoßen.
Es mag sein, dass die Inhalte, die die Regierung derzeit verbreitet, harmlos sind – manchmal auch den Dialog mit den Bürgern fördern. Doch wenn es keine Grenzen für ihr Tun gibt, stehen der Regierung (und den kommenden jedweder Couleur) alle Türen offen. Merkel etwa lässt sich in On-Demand-Videos teils von Schülern und Studenten interviewen, die ihr mit zittriger Stimme gegenüberstehen. Die Kanzlerin sagte es selbst zu LeFloid: „Das Internet ermöglicht, dass ich nur noch Fragesteller habe, die das fragen, was ich gerne hätte. Und deshalb hat so was auch seine Grenzen.“ Doch die Grenzen sind längst nicht mehr zeitgemäß.
Adenauers Pläne eines Regierungssenders stoppte damals die Opposition: Die SPD-geführten Bundesländer brachten sein Vorhaben vor Gericht, weil sie einen CDU-geprägten Sender fürchteten. Doch wer sich heute gegen die – zumindest rundfunkähnlichen – Medien der Regierung stellen wird, ist ungewiss. Eine Gesetzesänderung müsste durch alle 16 Landtage, die oft von CDU und SPD geführt werden. Und die Vorteile der sozialen Medien nutzen im Gegensatz zu Adenauers Sender auch die Oppositionsparteien. Wer schneidet sich da schon gern ins eigene Fleisch?