Ermittlungen gegen Alice Weidel Staatsanwaltschaft interessiert sich für 14 angebliche AfD-Spender

Berlin/Stuttgart · Rund 130.000 Euro fanden ihren Weg in die Parteikasse der AfD. Das Geld, das für den Wahlkampf von Alice Weidel gespendet worden war, ist inzwischen zurückgezahlt. Doch vorbei ist die Angelegenheit für die Staatsanwaltschaft damit noch nicht.

 AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel bei einer Bundestagssitzung.

AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel bei einer Bundestagssitzung.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Für eine an den Bundestag übermittelte Liste mit 14 mutmaßlichen Gönnern der AfD interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft in Konstanz. Sie ermittelt bereits gegen Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. „Das heißt für die Ermittlungen zunächst, dass hier - wenn die Schweizer Kollegen über die Bewilligung der Rechtshilfe entschieden haben -, wir Fragen stellen werden, die sich auch auf diese Personen beziehen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Bisher habe die Schweiz das Rechtshilfeersuchen allerdings noch nicht bewilligt. Wenn das geschehe, werde man den Behörden ergänzende Fragen nachreichen, die diese Personen betreffen. Das Verfahren liege nun in den Händen der Schweizer Behörden.

Die Spendenaffäre hatte Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

In ihrem Rechenschaftsbericht für 2017 listet die AfD eine weitere Spende aus dem Ausland auf. Sie teilt zudem mit, ein Spender aus Bangkok, der mit einem Betrag von 50 000 Euro genannt wird, besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer in einem Kalenderjahr mehr als 10 000 Euro spendet, muss in dem Bericht namentlich identifiziert werden; auch dann, wenn der Gesamtbetrag in mehreren Einzelspenden an die Partei überwiesen wird. Laut Parteiengesetz darf eine Partei Spenden aus dem Ausland annehmen, wenn diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen stammen.

(kron/dpa)
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