Strafanzeigen Staatsanwaltschaft prüft VW-Zahlungen an Politiker

Hannover (rpo). In der Affäre um Gehaltszahlungen von Volkswagen an Politiker prüft die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Es liegen zwei Strafanzeigen gegen "Verantwortliche der Volkswagen AG" vor, bestätigte Jutta Rosendahl, Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums am Mittwoch in Hannover.

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Derzeit werde geprüft, "ob ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt". Man ermittele in alle Richtungen. Als Tatbestände kämen Untreue oder Bestechungsdelikte in Frage.

Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff verlangte unterdessen von Volkswagen die Veröffentlichung der Namen aller Politiker, die seit 1990 von dem Automobilunternehmen Gehalt bezogen haben. Wulff habe dem VW-Vorstandsvorsitzenden Bernd Pischetsrieder bereits in der vergangenen Woche erklärt, "dass die Öffentlichkeit Interesse an einer umfassenden Aufklärung hat", sagte Regierungssprecherin Nina Hacker.

Der Ministerpräsident wolle "eine Aufklärung aller Fälle seit 1990". Volkswagen hatte vergangene Woche lediglich die Namen der sechs Parlamentarier veröffentlicht, die derzeit bei dem Unternehmen unter Vertrag stehen. Nach Angaben von Hacker werden die Gehaltszahlungen an Politiker auch Thema der nächsten VW-Aufsichtsratssitzung im Februar sein.

Auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP), der wie Wulff dem VW-Aufsichtsrat angehört, erwartet von dem Unternehmen eine schnelle Klärung der Frage, ob "jeder Gehaltzahlung auch eine Leistung gegenüber steht". Klären solle VW etwa, ob es Freistellungen von Mitarbeitern für Aufgaben gebe, für die das gesetzlich nicht vorgesehen sei, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Hannover, Andreas Krischat. Im Auge habe Hirche dabei auch Freistellungen von VW-Mitarbeitern für Tätigkeiten im gewerkschaftlichen Vertrauensleutekörper. Zudem müsse VW die Information der Öffentlichkeit optimieren, um Spekulationen weniger Raum zu geben.

Die Zahlungen des VW-Konzerns an Parlamentarier geben auch nach Auffassung des auf Bestechung, Vorteilsnahme und Untreue spezialisierten Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. "Der Verdacht ist nicht fern liegend, dass Verträge geschlossen wurden, obwohl beide Seiten vorher wussten, dass die Politiker Geld beziehen, ohne dafür Gegenleistungen zu erbringen", sagte der Jurist der hannoverschen "Neuen Presse".

Zu solchen Abmachungen seien die Verantwortlichen der Volkswagen AG nicht berechtigt. "Schließlich verwalten sie fremdes Geld und das dürfen sie nicht einfach verschenken", betonte der Oberstaatsanwalt. In einem solchen Fall brauche die Staatsanwaltschaft nicht einmal eine Anzeige, um aktiv zu werden.

(ap)
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