Bestätigung des Freispruchs wahrscheinlich Staatsanwalt zieht wohl Revision gegen Wulff-Urteil zurück

Hannover · Ex-Bundespräsident Christian Wulff kann auf den endgültigen Abschluss des gegen ihn geführten Korruptionsverfahrens und die Bestätigung seinen Freispruchs hoffen. Die Staatsanwaltschaft Hannover zieht nach Medieninformationen ihre Revision dagegen zurück.

Gericht spricht Ex-Bundespräsident Christian Wulff frei
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Die Anklagebehörde wollte den Bericht des Kölner "Express" am Donnerstag jedoch nicht bestätigen. Erst an diesem Freitag will sie sich dazu äußern, ob sie weiter gegen den Freispruch vorgehen wird oder nicht.

Auch die Nachrichtenagentur dpa hatte bereits am Mittwoch Hinweise aus Justizkreisen erhalten, dass der Freispruch für Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme voraussichtlich gültig wird. Der Beginn der Ermittlungen hatte zu seinem Rücktritt geführt. Die Anklagebehörde hatte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung des Landgerichts Hannover mehr als einen Monat lang ausführlich geprüft - die entsprechende Erklärungsfrist lief am Donnerstag um Mitternacht aus.

Das Landgericht Hannover hatte Wulff am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen zur Last gelegt, Vorteile von dem mit ihm befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben.

Wulff hatte sich zuletzt am Dienstag bei seiner Buchvorstellung in Berlin als Opfer einer übereifrigen Justiz dargestellt. Bei der öffentlichen Bewertung seines Auftritts meldete sich nun auch der ehemalige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück zu Wort, der für die Wochenzeitung "Die Zeit" das Buch "Ganz oben Ganz unten" rezensierte.

Der SPD-Politiker, der selbst negative Erfahrungen im Umgang mit Medien gemacht hatte, teilte Wulffs Medienschelte und schrieb: "Mit einem gewissen Abstand stellen sich der "Abschuss" und die Entwürdigung von Christian Wulff als Skandal eines gewalttätigen Journalismus im Umgang mit einem Politiker dar." Nicht Wenigen sei in der Geschichte der Sinn für Verhältnismäßigkeit und die Achtung vor Rechtsprinzipien abhanden gekommen.

(dpa)
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