Großspenden aus dem Ausland AfD in Erklärungsnot

Konstanz · Die Staatsanwaltschaft überprüft nun auch eine Parteispende aus den Niederlanden.

 Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel.

Foto: dpa/Felix Kästle

Die AfD muss sich für eine weitere Großspende aus dem Ausland rechtfertigen. Der Kreisverband Bodensee erhielt im Februar 150.000 Euro von einer Stiftung aus den Niederlanden. Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, ist auch stellvertretende Vorsitzende dieses Kreisverbands. Die Partei räumte ein, das Geld erhalten zu haben. Die Spende sei aber zurückgezahlt worden. Zunächst hatten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ über die Zahlung berichtet.

Das Geld stammt offenbar von einer Stiftung mit dem Namen „Identität Europa“. Nach Untersuchungen der niederländischen Zeitung „NRC Handelsblad“ handelte es sich dabei um eine niederländische Stiftung mit Sitz in Leidschendam in der Provinz Südholland. Einer der beiden Gründer bestätigte der Zeitung die Transaktion. Das Geld sei aber ohne Begründung zurückgekommen. Der heute 68-Jährige gab an, damals ein Anhänger der Partei gewesen zu sein. Die AfD hatte am Mittwoch von einer belgischen Stiftung gesprochen. Erst am Montag hatte die Partei den Bundestag über die Spende informiert.

Der Wahlkreis von Alice Weidel gerät damit zum zweiten Mal innerhalb einer Woche wegen finanzieller Ungereimtheiten in den Fokus. Am Montag war bereits eine Wahlkampfspende aus der Schweiz bekannt geworden. Vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr hatte ein Schweizer Unternehmen gut 130.000 Euro in Einzelspenden an den Verband Bodensee überwiesen. Das Parteiengesetz verbietet Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ein Ermittlungsverfahren gegen Alice Weidel und weitere AfD-Mitglieder angekündigt. Sie vermutet einen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Auch für die Spende aus den Niederlanden interessiert sich die Ermittlungsbehörde offenbar. Der Deutschen Presse-Agentur sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass man sich zu dieser Spende Gedanken machen werde.

Weil die Abgeordneten des Bundestages grundsätzlich Immunität genießen, muss die Staatsanwaltschaft Konstanz den Bundestag informieren, bevor sie Ermittlungen tatsächlich aufnimmt. Widerspricht das Parlament nicht innerhalb von 48 Stunden, kann die Behörde im Fall der beiden Großspenden ihre Untersuchungen aufnehmen.

Womöglich hat die AfD dadurch, dass sie die Spenden weder rechtzeitig angezeigt noch rechtzeitig zurückgezahlt hat, gegen die Bestimmungen des Parteiengesetzes verstoßen. Diese sehen vor, dass derartige unzulässige Spenden wie sie der Kreisverband Bodensee erhalten hat, „unverzüglich“ zurückzuzahlen sind. Dann gelten sie als nicht erhalten. Die handelnden Personen können sich zum einen persönlich strafbar gemacht haben, zum anderen könnte die Bundestagsverwaltung den dreifachen Betrag der Großspenden als Strafzahlung verlangen.

AfD-Politiker gingen auf Distanz zu Alice Weidel und dem Kreisverband Bodensee. Der Landesschatzmeister der AfD Baden-Württemberg, Frank Kral, warf in der „Stuttgarter Zeitung“ der dortigen Kreisschatzmeisterin vor, dem Landesverband die Schuld an der Affäre um die Schweizer Spende zuweisen zu wollen. Der AfD-Landesparteichef Ralf Özkara hat jegliche Mitwisserschaft des Landesvorstands hinsichtlich der Spende aus den Niederlanden bestritten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, forderte eine vollständige Überprüfung der AfD-Finanzen: „Insbesondere die Finanzierung der AfD durch Spenden aus dem Ausland im großen Stil für schwarze Kassen im Wahlkampf muss durchleuchtet werden.“

Leitartikel

(dpa)
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