Steigende Zahlen Staat zahlt immer mehr Unterhaltsvorschuss – Geld kommt kaum zurück

Berlin · Mütter und Väter, die sich getrennt haben, müssen für ihre Kinder Unterhalt zahlen, wenn diese beim anderen Elternteil leben. Viele zahlen aber nicht – in solchen Fällen springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein. Das wird immer öfter in Anspruch genommen.

Staat zahlt immer mehr Unterhaltsvorschuss – Geld kommt kaum zurück
Foto: dpa/Matthias Hiekel

Die Zahl der Trennungskinder, für die der Staat Unterhaltsvorschuss zahlt, ist weiter gestiegen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) legte am Donnerstag in Berlin neue Daten vor. Demnach profitierten Ende vergangenen Jahres 805 799 Kinder in Deutschland vom Unterhaltsvorschuss. Im Vergleich zu 2017, als die Leistung durch eine Gesetzesänderung ausgeweitet wurde, sei das fast eine Verdoppelung der Zahlen, sagte sie. Entsprechend haben sich aber auch die Ausgaben im vergangenen Jahr fast verdoppelt - von 1,1 auf 2,1 Milliarden Euro.

Mit Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil für sein Kind nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Den Vorschuss von maximal 272 Euro im Monat zahlen die Behörden an den Elternteil, bei dem das Kind lebt und versuchen ihn dann beim säumigen anderen Elternteil wieder einzutreiben.

Das gestaltet sich allerdings oft schwierig. Insgesamt könne in 61 Prozent der Fälle, also bei etwa 500 000 Kindern, kein Geld zurückgefordert werden, weil die betroffenen Elternteile, die eigentlich Unterhalt zahlen müssten, ein zu geringes Einkommen hätten, verstorben oder wegen Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig seien, sagte die Ministerin. Von den 2,1 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss, die voriges Jahr ausgezahlt wurden, konnten nur 270 Millionen Euro wieder eingetrieben werden. „Der Unterhaltsvorschuss ist in vielen Fällen eine Ausfall-Leistung, die der Staat im Sinne und zum Wohle der Kinder übernimmt“, sagte Giffey weiter.

Die kommissarische SPD-Vorsitzende und frühere Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sprach sich für einen Führerscheinentzug aus, wenn Unterhaltspflichtige zahlen könnten, das aber nicht tun. „Ich bin mir sicher, dass dies sehr schnell dazu führen sollte, dass der eine oder andere doch noch zahlt“, sagte Schwesig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Giffey hatte eine schärfere Gangart für solche Fälle vor gut einem Jahr ebenfalls angekündigt. Um die sogenannte Rückholquote zu verbessern, werde man „auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft“, hatte Giffey im August 2018 gesagt.

Im Juli 2017 war eine Neuregelung in Kraft getreten: Kinder haben seitdem unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, vorher war die Leistung begrenzt auf Kinder bis zwölf Jahre. Die früher geltende maximale Zahldauer von 72 Monaten wurde ebenfalls aufgehoben.

Gezahlt wird der Vorschuss laut Bundesfamilienministerium unabhängig vom Einkommen der Eltern auf Antrag. Dieser muss in der Regel beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. 150 Euro gibt es pro Monat für Kinder bis 5 Jahren, 202 Euro für Kinder von 6 bis 11 und 272 Euro für Kinder bis 18 Jahren.

(zim/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort