Behörden-Ärger Staat hilft Flüchtlingsbürgen bei Kosten für Sozialleistungen

Berlin · Menschen, die Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben und anschließend unerwartete Geldforderungen von Behörden erhielten, können auf Finanzhilfe vom Staat hoffen.

 Wer für Flüchtlinge bürgte, ging ein finanzielles Risiko ein. (Symbolbild)

Wer für Flüchtlinge bürgte, ging ein finanzielles Risiko ein. (Symbolbild)

Foto: Bandermann

Der Bund und die hauptbetroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen übernähmen die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur jeweils zur Hälfte, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Donnerstag. Mit seinem hessischen Amtskollegen Peter Beuth (CDU) hatte er sich im Auftrag der Innenministerkonferenz um eine Lösung in dem langwierigen Streit gekümmert.

Die Bürgschaften waren auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Rahmen von Aufnahmeprogrammen übernommen worden, die bereits in Deutschland lebenden Syrern das Nachholen von Verwandten ermöglichen sollten. Viele Helfer waren damals davon ausgegangen, dass diese Verpflichtung nur bis zu einer Anerkennung der Flüchtlinge gelten würde. Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter aber Rechnungen an Bürgen, die zwischen 2013 und 2015 Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Damit stellten sie Sozialleistungen für die anerkannten Flüchtlinge in Rechnung.

(csi/dpa)
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