Fotos Staat bekommt Einblick ins Privatleben
Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Kommunikationsunternehmen verpflichtet alle Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Kosten dafür müssen sie selber tragen. Der Staat kann nach einer entsprechenden Gerichtserlaubnis im Ermittlungsfall auf diese Daten zugreifen. Wir zeigen, was von Ihrer Kommunikation jetzt gespeichert wird.
Sie telefonieren über das Festnetz: Gespeichert wird das Datum, die Uhrzeit, die Dauer und mit welcher Nummer sie gesprochen haben. Der Inhalt des Gesprächs bleibt geheim.
Sie surfen im Internet: Vom dem Internetprovider wird Ihrem Computer eine eine individuelle Kennung zugeteilt, die so genante IP-Adresse. Diese wird gespeichert, sowie der Anschluss über den sie im Internet waren. Außerdem werden Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindung abrufbar. Das Gesetz sieht keine Registrierung vor, welche Seiten Sie im Internet besucht haben. Aber Suchmaschinenanbieter, wie zum Beispiel Google, speichern trotzdem einige Tage Ihre IP-Adresse zusammen mit Ihren Suchbegriffen.
Sie schreiben eine E-Mail: Es wird gespeichert wann und an wen Sie diese Mail geschickt haben. Für den Empfang von Mails gilt demnach das Selbe. Die Inhalte werden nicht gespeichert.
Sie telefonieren über das Handy:Hier wird gespeichert, wann Sie mit wem wie lange telefoniert haben. Hinzu kommt, dass bei jedem Telefonat ihr Handy ein Signal an Ihren Mobilfunkanbieter schickt, in welcher Funkzelle Sie sich gerade befinden. Damit wird gespeichert, wo Sie sich während Ihres Telefonats befanden. In der Stadt lässt sich der Ort bis auf 30 Meter genau bestimmen.
Sie schreiben eine SMS: Es wird gespeichert wann Sie diese an wen geschickt haben. Auch hier soll der Inhalt geheim bleiben.
Wenn Sie über das Internet telefonieren, werden Datum, Uhrzeit, Dauer und die Telefonnummern ebenfalls gespeichert.