Stolper-Attacke auf Stewardess SPD-Politiker Reiche freigesprochen

Berlin (RPO). Der frühere brandenburgische Bildungsminister Steffen Reiche ist im Prozess wegen eines angeblichen Angriffs auf eine Stewardess vom Amtsgericht Tiergarten am Montag freigesprochen worden. die Flugbegleiterin hatte ihm vorgeworfen ihr im Januar 2007 auf einem Flug von Brüssel nach Berlin ein Bein gestellt zu haben.

 Steffen Reiche wurde wegen eines angeblichen Angriffs auf eine Stewardess freigesprochen.

Steffen Reiche wurde wegen eines angeblichen Angriffs auf eine Stewardess freigesprochen.

Foto: ddp, ddp

Es sei nicht nachzuweisen, ob es ein Straucheln oder Stolpern der Frau überhaupt gegeben habe, hieß es im Urteil. Die Richterin äußerte sich außerdem überzeugt, dass der SPD-Politiker "nicht die Absicht hatte, die Frau zu Fall zu bringen". Die Stewardess hat nach Einschätzung der Richterin "übertrieben". Der 48-Jährige hatte im Prozess den Vorwurf zurückgewiesen und von einer Verleumdung gesprochen.

Reiche und weitere Mitglieder des Bundestages, darunter auch der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), waren am 12. Januar 2007 auf dem Rückflug von einer Klausurtagung in Brüssel gewesen. Während Schily in der Business-Class saß, musste Reiche in die Economy-Class ausweichen, weil sein Platz belegt war. Der Politiker versicherte im Prozess, er habe seine Beine nicht in den Gang gestellt. Er habe sich mit einem Klimaforscher über den Gang hinweg leise unterhalten und sich daher zu ihm gebeugt und die Füße in Richtung der freien Plätze gestellt.

Reiches Behauptung, er habe die Beine die ganze Zeit unter dem Sitz gehabt, waren für die Richterin "nicht nachvollziehbar". Noch mehr Probleme hatte sie allerdings mit der Aussage der Stewardess. Die Frau habe sehr unterschiedliche Angaben gemacht, hieß es. Lediglich ein Kollege der Frau hatte im Prozess bestätigt, dass sie gestolpert und Reiches Verhalten während des Fluges aggressiv gewesen sei. Mehrere Bundestagsabgeordnete, die als Zeugen gehört wurden, konnten sich an Derartiges aber nicht erinnern.

Das Urteil entspricht sowohl dem Antrag der Verteidigung als auch dem des Staatsanwalts. Dieser hatte ebenfalls Freispruch beantragt, da er Reiche keine Absicht nachweisen konnte, die Stewardess zu Fall zu bringen. Reiche hatte in seinem Schlusswort noch einmal seine Unschuld beteuert. Er verwies darauf, dass ihm "durch die falsche Aussage der Stewardess persönlich, zeitlich und finanziell schwerer Schaden" entstanden sei. Reiche fügte hinzu: "Ich habe mich zu Unrecht verfolgt gefühlt."

(DDP)
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