SPD-Kanzlerkandidat Schulz hält an verschärfter Mietpreisbremse fest

Bünde · SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hält an seinen Plänen fest, die Mietpreisbremse nach der Bundestagswahl verschärfen zu wollen. Das Landgericht Berlin hatte die Vorschrift als verfassungswidrig eingestuft.

 SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz bei der Wahlkampfveranstaltung in NRW.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz bei der Wahlkampfveranstaltung in NRW.

Foto: dpa, frg fdt

An den Plänen ändere auch ein Urteil des Landgerichts Berlin von Dienstag nichts. "Wir halten das Gesetz auch nach wie vor für verfassungskonform. Es gibt auch, so weit ich weiß, keinen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht. Insofern wird dieses Urteil keine große Relevanz für die Mietpreisbremse entfachen", sagte Schulz am Mittwoch bei einem Wahlkampfauftritt in Bünde in Ostwestfalen der dpa.

Das Landgericht hatte im Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit darauf hingewiesen, dass die Richter die Mietpreisbremse für verfassungswidrig halten. Die Kammer betonte, dass darüber nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden könne. Vorgelegt wurde die Frage dem Bundesverfassungsgericht aber nicht, weil sie in dem konkreten Fall nicht mehr relevant war.

Besonders in Ballungszentren und Großstädten soll die 2015 von der großen Koalition eingeführte Mietpreisbremse verhindern, dass die Kosten für Wohnungen und Häuser immer weiter steigen. Das Instrument gilt in vielen Gegenden jedoch als gescheitert, da die Mieten wegen Ausnahmeregelungen und wegen juristischer Schlupflöcher trotzdem weiter klettern. Mit ihrer Forderung nach einer Verschärfung war die SPD zuletzt am Widerstand der Union gescheitert.

(lnw/veke)
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