Schon ab 1. Juli SPD im Bundestag für frühere Soli-Teilabschaffung

Berlin · Die meisten Bundesbürger sollen nach dem Willen der SPD-Fraktionsführung im Bundestag bereits ab 1. Juli vom Solidaritätszuschlag entlastet werden. Bisher ist die Teilabschaffung des Solis für 2021 vorgesehen.

 Der Bundestag (Symbolfoto).

Der Bundestag (Symbolfoto).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Doch durch die Haushaltsüberschüsse stelle sich die Lage besser dar, begründete der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch in Berlin den Vorstoß.

Die Entlastung, die von Juli bis Dezember rund fünf Milliarden Euro betragen würde, käme direkt bei der Bevölkerung an und würde die Binnennachfrage stärken. Deswegen sei der Schritt besser als die von der Union geforderte Steuerentlastung von Unternehmen. So eine Unternehmensteuerreform lehnt die SPD ab. Bereits der Koalitionsausschuss von Union und SPD an diesem Mittwochabend könne sich auf ein Vorziehen der Soli-Teilabschaffung verständigen, sagte Schneider.

Eine Komplettabschaffung des Solis, wie von der Union gefordert, lehnte Schneider ab. Diese wäre nicht gerecht, hätte keinen ökonomischen Nutzen und wäre teuer, meinte der SPD-Politiker. Bisher ist beschlossen, dass die Abgabe für rund 90 Prozent der Zahler 2021 abgeschafft wird. Weitere 6,5 Prozent sollen sie noch teilweise entrichten, je höher das Einkommen, desto mehr. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten.

Der Soli war als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im vergangenen Jahr 18,9 Milliarden Euro ein.

(lukra/dpa)
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