Verkauf von Daten an private Unternehmen SPD attackiert neues Melderechtsgesetz

Berlin · Datenschützer und die SPD üben scharfe Kritik am neuen Melderechtsgesetz. Parteichef Gabriel erklärte in einem Interview, es sei nicht akzeptabel, dass mit dem Gesetz der Verkauf von Daten der Einwohnermeldeämter an Privatunternehmen ermöglicht werde. Datenschützer sprechen von "gesetzlichem Wahnsinn".

Recht auf Datenschutz bei Überwachungskameras
Infos

Recht auf Datenschutz bei Überwachungskameras

Infos
Foto: ddp

"Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft", sagte SPD-Chef Gabriel Gabriel der "Süddeutschen Zeitung". Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, der Bundestag hat es bereits getan.

"Gesetzlichen Wahnsinn"

Der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte das Vorhaben "gesetzlichen Wahnsinn". Das neue Recht ermögliche "den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil".

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als "unsäglich". Er forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.

Kritik an Paragraph 44

Die Kritik entzündete sich dem Bericht zufolge an Paragraph 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst.

Meldeämter dürfen personenbezogene Daten künftig zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben. Um das zu verhindern, können Verbraucher Widerspruch einlegen. "Bei den meisten Ämtern gibt es Vordrucke oder Hinweise auf der Webseite", erklärt Florian Glatzner, Referent für Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

"Rechte der Betroffenen"

Findet sich auf diesem Weg nichts, können sich Bürger im Meldegesetz ihres Bundeslandes unter "Rechte des Betroffenen" kundig machen und sich auf diesen Paragrafen beziehen.Zu den Daten, die weitergegeben werden dürfen, gehören Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und Informationen darüber, ob der Betreffende verstorben ist.

Um zu erfahren, welchen Unternehmen schon Daten über sie vorliegen, können Verbraucher beim Amt Auskunft verlangen, sagt Glatzner. Auch das Recht auf Auskunft sei in den Meldegesetzen der Länder geregelt.

Auf Basis dieser Informationen sei es dann möglich, gezielt bei diesen Unternehmen der Datenverwendung zu Werbezwecken zu widersprechen.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort