Verstoß gegen Grundgesetz Sozialhilfe für Flüchtlinge wird neu berechnet

Berlin (RPO). Die Sozialleistungen für Asylbewerber und weitere Flüchtlinge verstoßen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz und müssen neu berechnet werden. Dies geht aus einer am Mittwoch bekannt gewordenen Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung kündigte eine Neuregelung für das kommende Jahr an.

Die neuen Hartz-IV-Regelsätze
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Foto: ddp

Die Höhe der üblichen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei "auf der Grundlage von Kostenschätzungen" festgelegt worden, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Dies entspreche "nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze vom Februar.

Die Karlsruher Richter hatten das Verfahren zur Ermittlung der Sätze als verfassungswidrig verworfen, weil diese ebenfalls geschätzt worden waren. Stattdessen verlangten sie, die Hartz-IV-Sätze mit Hilfe einer transparenten und nachvollziehbaren Methode festzulegen.

Geld für über 121.000 Ausländer

Im vergangenen Jahr erhielten gut 121.000 Ausländer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Drittel von ihnen bekam Geld in Höhe der Sozialhilfe. Gut zwei Drittel erhielten die sogenannte Grundleistung, die um knapp 33 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz liegt. In der Regel handelt es sich um Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können.

Vor der Neuregelung der Asylbewerberleistungen solle zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu den Hartz-IV-Sätzen abgeschlossen werden, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch in Berlin. Die Hartz-IV-Reform, die eine Erhöhung des Regelsatzes von 359 Euro auf 364 Euro vorsieht, soll Anfang Dezember abschließend im Bundestag beraten werden. Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 17. Dezember damit.

Kritik von Linke und Grünen

Linke und Grüne kritisierten die abgesenkten Sätze für das Gros der Asylbewerber. "Die Bundesregierung muss aufhören, Schutzsuchenden lediglich eine Menschenwürde mit Rabatt zuzugestehen", erklärte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. Die um etwa ein Drittel gegenüber der üblichen Sozialhilfe abgesenkten und seit 1993 nicht mehr erhöhten Leistungen seien mit dem Grundrecht auf ein Existenzminimum unvereinbar.

"Weniger Geld als Hartz IV ist mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren", erklärten die Grünen-Abgeordneten Markus Kurth und Josef Winkler. Das Asylbewerberleistungsgesetz führe seit 15 Jahren zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden und Geduldeten aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Die FDP wies die Forderungen nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zurück. Den Linken gehe es überhaupt nicht "um das Wohl der Betroffenen, erklärte der FDP-Sozialexperte Pascal Kober. "Stattdessen müssen wir die Dauer der Asylverfahren verkürzen, um bei den betroffenen Menschen möglichst schnell Klarheit über ihre weitere Situation zu schaffen." Er verwies darauf, dass auch die frühere rot-grüne Koalition das Asylbewerberleistungsgesetz nicht verändert habe.

(AFP)
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