Forderung des Bauernverbandes Sonnleitner: Keine Patente auf Pflanzen und Tiere

Berlin (RPO). Der Deutsche Bauernverband hat ein Ende der Patentvergabe auf Pflanzen und Tiere verlangt. Bauernpräsident Gerd Sonnleitner sagte in einem Interview ein entsprechendes Verbot müsse in die Biopatentrichtlinie der Europäischen Union aufgenommen werden. Er forderte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf, sich für eine Änderung in Brüssel stark zu machen.

 Bauernpräsident Sonnleitner: "Auf billigste Art und Weise Land opfern."

Bauernpräsident Sonnleitner: "Auf billigste Art und Weise Land opfern."

Foto: ddp, ddp

Natürliche Ressourcen dürften nicht patentiert werden, sagte Sonnleitner gegenüber der "Rheinpfalz am Sonntag". "Ein Patent ist eindeutig ein Schutz für technische Entwicklungen." Bei der Einbeziehung von biologischen Züchtungsverfahren würde die freie Verfügbarkeit von genetischen Ressourcen gefährdet.

Doch wegen der Herausforderungen an die Lebensmittelproduzenten aufgrund von Klimawandel und wachsender Weltbevölkerung sowie steigendem Bedarf an Bioenergie und nachwachsenden Rohstoffen sei es erforderlich, dass die Landwirte aus dem weltweitem Genpool schöpfen könnten, betonte Sonnleitner. Ansonsten bestehe die Gefahr, "dass am Ende internationale Konzerne das Sagen in der Tier- und Pflanzenzucht haben", mahnte der Verbandschef. Auch aus ethischen Gründen könne es keine "Eigentumsrechte an der Schöpfung" geben.

Patente auf gentechnisch veränderte Organismen möglich

Derzeit berät das Europäische Patentamt über zwei Patente auf Pflanzen. Eines davon hat die britische Firma Plant Bioscience 2002 für eine Brokkolisorte angemeldet, die einen besonders hohen Gehalt an einem Senföl hat, das vor Krebs schützen soll. Das zweite Patent hat das israelische Landwirtschaftsministerium für eine Tomatensorte mit besonders geringem Wassergehalt beantragt. In beiden Fällen handelt es sich nicht um gentechnisch veränderte Sorten.

Anlässlich der Verhandlung vor dem Europäischen Patentamt hatte der Bauernverband gefordert, dass klassische Züchtungsverfahren von jeglicher Patentierung freigehalten werden müssten. Das Patentamt muss sich mit der grundsätzlichen Frage auseinandersetzen, was ein nicht patentierbares herkömmliches Züchtungsverfahren ist und ab wann ein Verfahren als technisch einzustufen ist, so dass es patentierbar ist.

Problematisch ist dabei, dass die Biopatentrichtlinie keine klare Definition enthält, sondern bestimmt, dass "im wesentlichen biologische" Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind. Der Bauernverband forderte, es dürfe nicht passieren, dass Kreuzungs- und Selektionsschritte patentierbar werden, nur weil sie mit einem kleinen, nicht einmal erforderlichen technischen Element verbunden würden.

(AFP/felt)
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