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Beschwerde des Steuerzahlerbundes Solidaritätszuschlag landet vor Bundesverfassungsgericht

Frankfurt/Main (rpo). Das Bundesverfassungsgericht wird sich einem Pressebericht zufolge mit dem Solidaritätszuschlag befassen. Der Bund der Steuerzahler hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zusatzsteuer eingereicht.

Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". In einem Musterverfahren durch alle Instanzen wendet sich der Verband demnach dagegen, dass der Zuschlag von den Finanzämtern noch lange nach der Wiedervereinigung erhoben wird. Der Bundesfinanzhof hatte die Klage kürzlich abgewiesen.

Eine auf Dauer angelegte Ergänzungsabgabe würde das im Grundgesetz geregelte System der Finanzverfassung aushöhlen, heißt es nun in der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde, die der Zeitung vorliegt.

Der Bund der Steuerzahler beruft sich demnach insbesondere auf Artikel 106 des Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, welche Einnahmen dem Bund, den Ländern oder beiden gemeinsam zustehen. Diese Aufteilung würde durch eine unbefristete Ergänzungsabgabe außer Kraft gesetzt, argumentiert die Vereinigung. Außerdem sieht der Steuerzahlerbund die Grundrechte des Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen verletzt, das den Pilotprozess führt. "Es kann nicht einfach so hingenommen werden, dass aus dem Solidaritätszuschlag eine Dauersteuer geworden ist", sagte Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, der Zeitung.

Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Vereinigung zu finanzieren. 1993 und 1994 wurde die Steuer vorübergehend abgeschafft. Ab 1995 galt dann zunächst ein Satz von 7,5 Prozent, seit 1998 von 5,5 Prozent.

(afp)
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