Vergleich der diskutierten Vorschläge So viel können Pendler absetzen

Berlin (RP). Rolle rückwärts in der Politik. Künftig sollen wieder alle Pendler den Weg zur Arbeit ab dem ersten Kilometer von der Steuer absetzen können, allerdings mit gekürztem Kilometer-Geld. Wir sagen, wer profitiert.

Fragen und Antworten zur Pendlerpauschale 2007
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Fragen und Antworten zur Pendlerpauschale 2007

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Foto: Nico Hertgen

Millionen Pendler waren im Oktober 2003 auf den Barrikaden. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und sein damaliger NRW-Kollege Peer Steinbrück (SPD) hatten sich gerade in ihrem berühmten Koch-Steinbrück-Papier auf die Kürzungen bei der Pendlerpauschale geeinigt.

Automobilclubs, Gewerkschaften und Pendler schimpften über Volksvertreter, die einerseits Mobilität bei Arbeitnehmern fordern, aber andererseits Vergünstigungen abschaffen. Der Bund der Steuerzahler rief zu Klagen auf. Es half nichts. Anfang des Jahres schaffte die große Koalition die Pauschale für Entfernungen von bis zu 20 Kilometern ab.

Acht Millionen Berufspendler würden so bei der Lohnsteuererklärung 2008 (für 2007) leer ausgehen. Nun rudern die Politiker zurück. Oberste Gerichte haben "verfassungsrechtliche Bedenken" angemeldet. Die Pauschale soll wieder für alle gelten, allerdings mit einem niedrigeren Satz. 20 Cent bis 25 Cent pro Kilometer werden diskutiert.

Wer profitiert? Wir haben Beispiele mit Hilfe der Bundessteuerberaterkammer ausgerechnet. Grundlage: 220 Arbeitstage im Jahr, Entfernungen von 15, 50 und 75 Kilometer von der Wohnung bis zur Arbeit (siehe Tabelle). Die exakte Steuerersparnis bleibt außen vor, weil sie von weiteren Faktoren abhängt.

Angezeigt wird der Betrag, der als Werbungskosten abgesetzt werden kann, also vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann. Gewinner sind demnach die 8,1 Millionen Pendler, die weniger als 20 Kilometer fahren. Beispiel: Wer 15 Kilometer zur Arbeit fährt, das ist der durchschnittliche Pendler in Deutschland, könnte bei einem Pauschalsatz von 25 Cent pro Kilometer 825 Euro als Werbungskosten bei der Lohnsteuererklärung geltend machen. Die Steuerlast sinkt somit. In der aktuellen Regelung bekäme er dagegen nichts.

Bei einem Satz von 20 Cent pro Kilometer würde die Entlastung allerdings keine Rolle spielen, da sie unterhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro pro Jahr liegen würde, der ohnehin allen Arbeitnehmern (auch ohne Belege) zusteht.

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