Kampf gegen Altersarmut So soll die neue Rente aussehen

Berlin · Verpflichtungen für Selbstständige, mehr Zuverdienste für Senioren – nach und nach werden immer mehr Details über die Rentenpläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bekannt. Ihr Ziel: Die drohende Altersarmut bekämpfen. Am Donnerstag soll ihr Gesetzentwurf vorliegen. Wir zeigen, was bislang schon bekannt ist.

Ursula von der Leyen - EU-Kommissionschefin und siebenfache Mutter
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Das ist Ursula von der Leyen

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Foto: AP/Efrem Lukatsky

Verpflichtungen für Selbstständige, mehr Zuverdienste für Senioren — nach und nach werden immer mehr Details über die Rentenpläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bekannt. Ihr Ziel: Die drohende Altersarmut bekämpfen. Am Donnerstag soll ihr Gesetzentwurf vorliegen. Wir zeigen, was bislang schon bekannt ist.

Noch ist die Armut im Rentenalter ein recht geringes Problem in Deutschland. Gerade einmal zwei Prozent der Rentner erhalten zusätzlich Unterstützung vom Staat. Doch Experten gehen davon aus, dass sich das in den nächsten Jahren ändert. Denn immer mehr Menschen haben gebrochene Biografien. Arbeitslosigkeit und schlecht bezahlte Jobs werden ihren Tribut fordern.

Viel zu tun also für die schwarz-gelbe Koalition, um für die Zukunft vorzusorgen und ein wenig auch die soziale Komponente ihrer Partei zu stärken. Allerdings hinkt die Regierung ihrem Zeitplan ein wenig hinterher, schließlich sollen die neuen Regelungen bereits Anfang 2013 in Kraft treten. Doch nun werden die Pläne von der Leyens immer konkreter.

Die Kombi-Rente

Das Rentenpaket der Ministerin beinhaltet gleich mehrere Komponenten. Eine davon ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner geändert werden sollen. Das wurde unter dem Begriff der Kombirente bekannt. Denn bislang durften all diejenigen, die sich vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand verabschiedeten, lediglich 400 Euro im Monat dazuverdienen. Alles darüber wurde auf die Altersbezüge angerechnet.

Geht es nach den aktuellen Plänen, darf nach Medienberichten künftig die Kombination aus Rente und Einkommen so hoch sein wie bis dahin mit einem Gehalt. Als Maßstab zur Berechnung soll dafür das höchste Bruttoeinkommen der letzten 15 Jahre genommen werden. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür recht hoch. Denn das Modell kommt nur für Beschäftigte infrage, die mindestens 63 Jahre alt sind und noch dazu 35 Versicherungsjahre vorweisen können.

An der Kombi-Rente gibt es aber auch Kritik, denn einige Politiker sehen sie als einen Schritt zur Frühverrentung. Sprich: Immer mehr Beschäftigte würden lieber früher in den Ruhestand gehen und das neue Angebot nutzen als wirklich bis zur Altersgrenze arbeiten zu gehen. Andere wiederum sehen es gerade mit Hinblick auf die Rente mit 67 als fließenden und flexiblen Übergang.

Die Zuschussrente

Hier wird an dem Punkt angesetzt, dass Arbeitnehmer jahrelang nur wenig verdient haben. Denn schon heute ist es der Fall, dass einige Beschäftigte zusätzlich Hartz IV beantragen müssen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Gehen die Betroffenen in Rente, wären ihre Altersbezüge fatal niedrig.

Nach den Plänen der Arbeitsministerin nun sollen solche Niedrigrenten bis auf maximal 850 Euro aufgestockt werden. Die Bedingungen hierfür: Die Geringverdiener müssen 40 Jahre Mitglied in der Rentenversicherung sein und 30 Beschäftigungsjahre vorweisen.

Doch auch hier hagelt es Kritik, denn Sozialverbände und die Grünen sehen die Hürden dafür als zu hoch an. Auch wie die Zuschussrente finanziert werden soll, ist noch lange nicht geklärt.

Die Riester-Rente

Eigentlich war einmal vorgesehen, dass die Riester-Rente mit der Zuschussrente verrechnet wird. Diese Pläne werden nun offenbar aufgegeben und ungeschmälert auf die Altersbezüge hinaufgepackt werden. Dadurch soll ein Anreiz für Arbeitnehmer geschaffen werden, sich auch privat für das Alter abzusichern.

Erwerbsminderungsrente

Hier geht es um diejenigen, die lange krank sind und dadurch nicht mehr arbeiten können. Langfristig sollen diese Altersbezüge aufgestockt werden.

Die Versicherungs-Verpflichtung

Dabei handelt es sich um die jüngst bekannt gewordenen Pläne von der Leyens. Laut "Süddeutscher Zeitung" und "Berliner Zeitung" geht aus einem Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums hervor, dass die Ministerin Selbstständige dazu verpflichten will, für den Ruhestand vorzusorgen. Welche Möglichkeit — also ob Riester-Rente oder andere — sie dafür nutzen, soll ihnen überlassen bleiben. Können Selbständige allerdings nichts derartiges nachweisen, so sollen sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern müssen.

mit Agenturmaterial

(das)
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