Prävention für Katastrophen Katastrophen-Amt will unentbehrlich werden

Berlin · Die Bonner Bundesbehörde hat bisher zu wenig Befugnisse, um in Katastrophenfällen wirksam eingreifen zu können. Mit einer grundlegenden Neuausrichtung soll das Amt gestärkt werden. Innenminister Horst Seehofer und BBK-Präsident Armin Schuster stellten ihre Pläne nun vor.

 Bundesinnenminister Horst Seehofer (r, CSU) und BBK-Präsident Armin Schuster (CDU) stellten am Mittwoch in Berlin die Pläne zur geplanten Stärkung des Bevölkerungsschutzes vor.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (r, CSU) und BBK-Präsident Armin Schuster (CDU) stellten am Mittwoch in Berlin die Pläne zur geplanten Stärkung des Bevölkerungsschutzes vor.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Um für künftige Katastrophen besser gewappnet zu sein, soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen­hilfe (BBK) neu aufgestellt werden. Am Mittwoch stellten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und BBK-Präsident Armin Schuster (CDU) die Pläne für die in Bonn ansässige Behörde vor, die Seehofers Ministerium unterstellt ist. Der Druck, den Bevölkerungsschutz zu stärken, ist auch durch die Probleme bei der bundesweiten Koordination im Corona-Krisenmanagement gestiegen. „Aber nicht nur die Pandemie, sondern auch Dürren, Waldbrände, Hochwasser und Stürme gefährden uns alle ebenso wie mögliche Ausfälle unserer kritischen Infrastrukturen, zum Beispiel durch Cyberangriffe, sonstige hybride Aktivitäten, Terrorismus oder Industrieausfälle“, heißt es in dem Konzept zur Neuausrichtung. Schuster hatte in Seehofers Auftrag bereits bis Ende Februar einen Entwurf mit insgesamt 16 Vorschlägen vorgelegt, der unserer Redaktion vorliegt. Einen Großteil davon übernahm Seehofer in das finale Papier.

Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen betreffe alle Verwaltungsebenen, heißt es darin weiter. Im Zusammenwirken mit Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und Hilfsorganisationen existiere in Deutschland „ein einzigartiges und vielfach krisenbewährtes System“. Weiter heißt es: „Innerhalb dieses Systems ist das BBK die zentrale Behörde des Bundes im Bevölkerungsschutz und nimmt hierdurch eine herausgehobene Stellung ein.“

Konkret bestehen die Pläne aus acht gebündelten Punkten. Dazu gehören die Stärkung des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes, der Aufbau eines „Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz“ unter Beteiligung von Hilfsorganisationen sowie der Länder, bessere Evaluation von und Warnung vor Katastrophen, der Aufbau einer Trinkwassernotversorgung sowie die Stärkung des Ehrenamts und die Gewinnung von Spontanhelfern.

Seehofer betonte, dass für die Neuaufstellung keine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. „Wir können das umsetzen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens. Das war mir deshalb wichtig, damit wir das zügig umsetzen können“, sagte Seehofer. Man wolle noch in dieser Legislaturperiode „sichtbare Fortschritte“ erreichen, geht dazu aus dem Konzept hervor. Die Neuausrichtung soll in der ersten Hälfte der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden. 

Hintergrund ist die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern: Verfassungsgemäß ist der Bund nur im Kriegsfall für den Schutz der Bevölkerung federführend zuständig. Für das Katastrophenmanagement in allen anderen Lagen tragen die Länder die Verantwortung. 

Laut Schuster ist für den Katastrophenschutz ein Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen notwendig. „Wir müssen näher zusammenrücken.“ Der BBK-Präsident machte deutlich: „Wenn wir in den Augen unserer Partner als unentbehrlich gelten, dann sind wir am Ziel.“

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