Debatte um Regelungen für ALG II So könnten die Hartz-IV-Sanktionen entschärft werden

Berlin · Seit Jahren sehen sich die deutschen Gerichte einer Hatz-IV-Klageflut ausgesetzt. Und solche Klagen haben oft auch Erfolg, insbesondere Widersprüche gegen Sanktionen. Eine Bund-Länder-Gruppe soll daher Vorschläge machen, wie das Recht bei Hartz IV vereinfacht werden kann. Mögliche Details sind nun durchgesickert.

Die wichtigsten Urteile zu Hartz IV
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Foto: ddp, ddp

Mehr als ein Drittel der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide und Sanktionsentscheidungen der Arbeitsagenturen waren im vergangenen Jahr erfolgreich. Und so dringen die Kommunen auf einfachere Hartz-IV-Bestimmungen. "Nach wie vor sind die Regelungen sowohl für die Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zu kompliziert und bürokratisch", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, vor einigen Tagen der "Passauer Neuen Presse".

Und auch Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsagentur, räumte ein, dass das Hartz-IV-Gesetz wegen seiner Komplexheit "kaum noch zu durchschauen" sei. Das soll sich in Zukunft ändern. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet unter Beteiligung der Arbeitsagentur und Kommunen Vorschläge zur Rechtsvereinfachung. Ergebnisse werden im Herbst erwartet, Festlegungen und Beschlüsse gibt es laut Bundesarbeitsministerium noch nicht. Dennoch sind einige mögliche Details schon bekannt geworden.

Entschärfung der Sanktionen bei unter 25-Jährigen

Wie die "Welt" unter Berufung auf den ersten Bericht zum "Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB" berichtet, habe sich die Gruppe schon auf eine Reihe von "konsentierten Vorschlägen" geeinigt. Demnach soll der Leistungsbezug bei Hartz IV künftig großzügiger gestaltet und Sanktionen entschärft werden.

So schreibt die Zeitung, dass insbesondere die Sanktionspraxis für Jüngere entschärft werden soll. Für sie sollen künftig die gleichen Regeln gelten wie für die über 25-Jährigen. Bisher mussten diese jungen Hartz-IV-Empfänger damit rechnen, dass ihnen bereits beim ersten gravirenden Verstoß die Bezüge komplett gestrichen werden sollen. Das könnte nach dem Bericht künftig wegfallen.

Wer über 25 Jahre alt ist, dem werden bislang bei einem ersten Verstoß 30 Prozent der Bezüge gestrichen. Kommt ein weiterer innerhalb eines Jahres hinzu, wird die Leistung um 60 Prozent gekürzt. Auch das könnte künftig wegfallen. Die "Welt" zitiert aus dem Bericht, dass es stattdessen ein "einheitlicher Mindestbetrag für jede Pflichtverletzung gelten" solle, "unabhängig von erster oder wiederholter Pflichtverletzung". Das könnten dann die 30 Prozent Leistungskürzung sein.

Geeinigt habe sich die Arbeitsgruppe auch darauf, dass die Leistungen künftig im Regelfall für zwölf und nicht mehr nur für sechs Monate gezahlt werden. So heißt es laut dem Zeitungsbericht in dem Papier: "Dadurch kann der Verwaltungsaufwand in erheblichem Umfang verringert werden."

(das)
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