Entscheidung heute Sind heimliche Vaterschaftstests zulässig?

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute, ob heimlich durchgeführte Vaterschaftstests zulässig sind. Geklärt werden soll: Sollen diese Tests weiter untersagt bleiben? Dürfen etwaige Ergebnisse vor Gericht verwendet werden?

Geklagt hatte ein Mann, der mit einem heimlichen DNA-Test seine Vaterschaft anfechten wollte. Selbst wenn die Karlsruher Richter heimliche Tests nicht zulassen, könnte das Urteil eine Überprüfung der Vaterschaft künftig erleichtern.

Der Beschwerdeführer erkannte zunächst seine Vaterschaft an, dann bekam er jedoch Zweifel. Eine Untersuchung belegte, dass seine Zeugungsfähigkeit unter zehn Prozent lag. Sein erstes Anfechtungsverfahren vor Gericht scheiterte dennoch. Eine Anfechtung ist im Nachhinein nur möglich, „wenn tatsächliche Umstände objektive Zweifel an der Vaterschaft begründen“. Das Gericht hielt trotz der geringen Fruchtbarkeit des Mannes solche Zweifel für nicht begründet.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beharrt auf einem Verbot der heimlichen Tests, wies aber in der mündlichen Verhandlung auf einen Gesetzesentwurf hin, wonach die Anfechtung der Vaterschaft auch ohne begründeten Anfangsverdacht ermöglicht werden soll.

Die Richter werden entscheiden, ob heimliche Tests weiter untersagt sind. Zum anderen wird über erweiterte legale Überprüfungsmöglichkeiten der Abstammung geurteilt.

(apbackup)
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