Beschluss des Kabinetts Diese zwei Länder sollen als sichere Herkunftsstaaten gelten

Meseberg · Zwei weitere Länder sollen nach dem Willen der Bundesregierung als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Um welche Staaten es sich handelt – und was das bedeutet.

 Ein Flüchtling hält in einem Asylbewerberheim eine Aufenthaltsgestattung in den Händen (Symbolfoto).

Ein Flüchtling hält in einem Asylbewerberheim eine Aufenthaltsgestattung in den Händen (Symbolfoto).

Foto: dpa/Arne Dedert

„Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten werden dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – wird ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet“, heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, den das Kabinett bei seiner Sitzung im brandenburgischen Meseberg am Mittwoch beschloss. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

„Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Hier können wir also sehr schnell irreguläre Migration wirksam reduzieren. Zugleich wollen wir mit Georgien und Moldau demnächst Migrationsvereinbarungen schließen.“

Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und der Republik Moldau würden zurzeit überwiegend abgelehnt, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Die Anerkennungsquoten betrugen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 zu beiden Staaten unter 0,1 Prozent.“ Gemeinsam mit anderen Maßnahmen könne die Bestimmung zu sicheren Herkunftsstaaten zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten führen. Von Januar bis Juli gab es laut Innenministerium 6612 Asylanträge von Georgiern und 1910 Asylanträge von Moldauern.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort im Regelfall weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und dem betroffenen Ausländer damit in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden droht. Aktuell gilt das für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana, Senegal, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alexander Throm (CDU), kritisierte die geplante Neubewertung von Georgien und Moldau als unzureichend. „Dringend notwendig wäre neben der Ausweitung von Grenzkontrollen auch die Einstufung der Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer.“ Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, beklagte hingegen eine dramatische Schwächung der Rechte von Asylsuchenden aus diesen Ländern und sprach von „rechter Symbolpolitik auf dem Rücken von Schutzsuchenden“. Die Organisation Pro Asyl bemängelte, beide Länder seien nicht komplett sicher, unter anderem weil es dort Regionen gebe, die von Russland kontrolliert würden.

Bis Ende Juli wurde nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für 175 272 Menschen erstmals in Deutschland ein Asylantrag gestellt - das waren rund 78 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Georgien belegt in diesem Jahr auf der Liste der wichtigsten Herkunftsländer von Asylbewerbern bisher den sechsten Platz, hinter Syrien, Afghanistan, der Türkei, Iran und Irak.

(mba/dpa)
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