Kinderporno-Prozess Edathy-Verteidigung fordert sofortige Einstellung des Verfahrens

Verden · Im Kinderporno-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagabgeordneten Sebastian Edathy hat die Verteidigung zum Auftakt eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Grund sei ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.

 Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (links) und sein Anwalt Christian Noll stehen beim Prozessauftakt im Landgericht in Verden.

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (links) und sein Anwalt Christian Noll stehen beim Prozessauftakt im Landgericht in Verden.

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Das sagte Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden. Die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des Geheimnisverrats seien ein Verfahrenshindernis. Lüttig soll interne Ermittlungsdetails auch zum Fall Edathy an Journalisten gegeben haben. Außerdem gebe es weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien, argumentierte der Anwalt. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf Ermittlerkreise berichtet.

Sebastian Edathy-Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens
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Der Prozes wird jedoch zunächst fortgesetzt. Die Kammer des Landgerichts wies den Antrag der Verteidigung zurück. Sie verfügte die Fortsetzung, damit die Schöffen über die Anklage informiert werden.

Edathy habe mehr als 100 Morddrohungen erhalten, sagte Noll. Sein Freundes- und Bekanntenkreis habe sich aufgelöst. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht absehbar. Die Brandmarkung werde sein Leben lang Bestand haben. "Auf ein Urteil kommt es gar nicht mehr an."

Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem 45-jährigen Edathy vor, im November 2013 über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder gekauft zu haben. Edathy hat dies bislang bestritten. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wies den Antrag zurück. Es gebe im deutschen Recht keine Verfahrenseinstellung wegen Vorverurteilung. Ein faires Verfahren sei weiterhin gewährleistet, sagte Staatsanwalt Thomas Klinge. "Es interessiert uns nicht in diesem Verfahren, wer wann wem was gesagt hat." Es komme darauf an, ob Edathy die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden könnten.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert wollte die Entscheidung der Kammer nach einer Unterbrechung am Mittag bekanntgeben.

(dpa)
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