Verden Edathy muss wegen Kinderpornografie vor Gericht

Verden · Vier Monate lang hat das Landgericht Verden geprüft, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy zulässt. Am Dienstag hat das Gericht mitgeteilt, dass dem so ist.

Das ist Sebastian Edathy
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Das Hauptverfahren gegen den früheren SPD-Politiker und Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses wird eröffnet. Ab dem 23. Februar soll in zunächst neun Terminen im niedersächsischen Verden verhandelt werden.

Die zuständige Strafkammer hatte den Beschluss nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag getroffen und daraufhin Edathy übermittelt. Dem 45-Jährigen werden sieben Straftaten vorgeworfen. Zwischen November 2013 und Februar 2014 soll er kinderpornografische Bilder und Videos auf seinen Dienstlaptop heruntergeladen haben.

In der Entscheidung des Gerichts hieß es: "Es besteht der hinreichende Verdacht, dass der Angeklagte hinsichtlich der in seinen Büroräumen in Rehburg-Loccum aufgefundenen CD ,Movie' und des Bildbandes ,Boys in ihrer Freizeit' den Straftatbestand des Besitzes jugendpornografischer Schriften verwirklicht hat."

Edathy war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Sein Fall schlug politisch Wellen: Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) trat zurück, weil er in seinem vorherigen Amt als Innenminister die dienstlich erlangte Information über die Ermittlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergab.

Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Allerdings wies das Gericht bereits darauf hin, dass ein Strafmaß "eher im unteren Bereich" zu erwarten sei, weil es sich "um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen" handele.

Edathy hatte zwar den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden. Sein Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, er soll in Südeuropa sein.

Ausgelöst durch den Fall Edathy hatte der Bundestag am vergangenen Freitag ein Gesetzespaket zur Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Insbesondere die Vorschriften zu Nacktbildern von Kindern werden strenger geregelt als bisher.

(RP)
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