Streit um Spätabtreibungen Schwangere sollen besser beraten werden

Berlin (RPO). Bei der Diagnose einer Behinderung ihres ungeborenen Babys sollen Schwangere künftig mehr Beratung und Hilfe bekommen. Dieser Konsens zeichnet sich in der Bundestags-Debatte über Spätabtreibungen ab. Strittig sind jedoch noch verbindliche Regelungen sowie Vorschriften bezüglich einer Bedenkzeit für betroffene Frauen.

Streit um Spätabtreibungen: Schwangere sollen besser beraten werden
Foto: ddp, ddp

Es geht um jährlich etwa 3.000 Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche und insbesondere um sehr späte Abbrüche nach der 22. Woche, wenn die Babys theoretisch schon überlebensfähig wären. Straffrei sind solche Abtreibungen bei "medizinischer Indikation", also wenn die physische oder psychische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Obwohl die Behinderung des Kindes für die medizinische Indikation rechtlich nicht ausreicht, ist sie doch in der Praxis häufig Grundlage dafür. Ein großer Teil der Bundestagsabgeordneten sieht hier Handlungsbedarf.

"Behindertes Leben schützen"

Den weitest gehenden Gesetzentwurf vertritt eine Gruppe von Abgeordneten um den CSU-Familienexperten Johannes Singhammer und die frühere Familienministerin Renate Schmidt (SPD). Ziel ist es, "behindertes Leben nachhaltig zu schützen", wie Singhammer sagte. Er verwies darauf, dass Schätzungen zufolge neun von zehn Babys mit Down-Syndrom abgetrieben werden.

Gegen Gesetzesänderung

Derzeit liegen dem Bundestag fünf Anträge auf Gesetzesänderungen vor. Die Entscheidung ohne Fraktionszwang soll im April fallen.

(AP)
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