Gesetzliches Verbot ist kaum umsetzbar Schönheits-OP an Minderjährigen bleibt erlaubt
Berlin · Ein Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ist wegen rechtlicher Bedenken derzeit nicht durchsetzbar. Das Gesundheitsministerium in Berlin betonte am Freitag, bereits seit 2008 sei klar, dass es verfassungsrechtliche Einwände gegen ein solches Verbot gibt.

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Das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen, das Recht auf elterliche Sorge und die Berufsfreiheit für Mediziner stünden einer Neuregelung im Wege.
Das Ministerium bestätigte damit einen Bericht der "Berliner Zeitung" (Freitag). "Ein Verbot kann nicht vom Bundesministerium für Gesundheit geregelt werden", sagte eine Sprecherin. Auch das Bundesjustizministerium bekräftigte noch einmal rechtliche Bedenken gegen ein solches Verbot.
Wie die "Berliner Zeitung" berichtete, wäre ein Verbot lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich. Die Beamten von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hielten eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen für äußerst schwierig.
Damals wurden Angaben der Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen zitiert, wonach zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an Patienten unter 20 Jahren vorgenommen werden.