Kassen hoffen auf 350 Millionen Euro weniger Ausgaben im Jahr Schmidt will bei Patent-Arzneien sparen

Berlin (rpo). Gesundheitsministerin Ulla Schmidt akzeptiert die Vorschläge von Kassen und Ärzten. Patentgeschützte Arzneimittel sollen deutlich billiger werden. Damit bleibt die SPD-Politikerin gegenüber der Pharmaindustrie hart.

Damit können die neuen so genannten Festbeträge - eine Art Preisobergrenze - für einige sehr teure Medikamente wohl wie geplant zum 1. Januar 2005 in Kraft treten, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.

Allein die neuen Festbeträge für einige patentgeschützte Arzneien gegen Magenbeschwerden, zur Cholesterinsenkung, zur Blutdrucksenkung und gegen Migräne sollen den Krankenkassen ab kommendem Jahr 350 Millionen Euro im Jahr sparen. Weitere Festbeträge für andere Arzneimittel sollen folgen. Insgesamt sollen sie laut Gesundheitsreform ab 2005 eine Milliarde Euro Arzneimittelkosten einsparen.

Festbeträge gibt es seit langem für Wirkstoffe, bei denen der Patentschutz ausgelaufen ist. Sie legen eine Obergrenze für die Erstattung durch die Krankenkassen fest und führen in der Regel zu Preissenkungen. Mit der Gesundheitsreform soll dies erstmals auch für patentgeschützte Arzneien gelten, die gegenüber bekannten Wirkstoffen keinen Zusatznutzen für den Patienten haben, so genannte Scheininnovationen.

Zuständig für die Festlegung der Festbetragsgruppen ist der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen. Schmidt hätte Einspruch gegen dessen Vorschlag von Mitte Juni erheben können, ließ ihn aber nun passieren.

Die Pharmaindustrie hatte protestiert und in einem Pillengipfel bei Bundeskanzler Gerhard Schröder durchgesetzt, dass die Regeln überprüft werden. Nun teilte Schmidt aber mit: "Nach eingehender Prüfung hat sich gezeigt, dass es keine finanzneutrale Alternative zu den Beschlüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung gibt." Eine Änderung der Festbetragsgruppen nach Wünschen der Industrie hätte zu einem geringeren Sparvolumen geführt.

(ap)
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