Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage Schienenbahnen werden beim Ökostrom weiter begünstigt

Berlin · In der Kabinettsvorlage mit den Eckpunkten der geplanten Reform der Ökostrom-Förderung hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) weitere Details konkretisiert. Für Industriebetriebe, die ihren Strom selbst produzieren, enthält die Vorlage kostenträchtige Neuigkeiten.

Diese Arten der Stromerzeugung gibt es
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Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Vergünstigungen bei der Ökostrom-Umlage weiterhin auch für die Schienenbahnen gelten sollen. "Unternehmen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehrs unterfallen weiterhin einer Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage, deren Einzelheiten im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden", heißt es in der Kabinettsvorlage zu den Eckpunkten für die Reform der Ökostrom-Förderung.

Sie wurde am Mittwoch vom Kabinett gebilligt und liegt unserer Redaktion vor. Im bisherigen Entwurf war dieser Satz noch nicht enthalten. Die Regierung hatte lediglich angekündigt, dass die Vergünstigungen für die Schienenbahnen vereinheitlicht werden sollen. In der Vorlage wird nun zudem präzisiert, bis zu welcher Bagatellgrenze Eigenstrom-Produzenten auch künftig keine Ökostrom-Umlage bezahlen müssen. "Alt- und Neuanlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt müssen für eine jährliche Stromerzeugung von höchstens zehn MWh keine EEG-Umlage zahlen", so die Vorlage.

Neben den Einschnitten bei der Ökostrom-Branche beschloss die Bundesregierung höhere Abgaben für die Industrie, die sich auf mindestens einen dreistelligen Millionen-Betrag belaufen. Dies geht aus einem Anhang zur Kabinettsvorlage hervor. Seine Eckpunkte für die Energie-Reform ergänzte Wirtschaftsminister Gabriel so um Einschnitte für Betriebe, die Strom selbst produzieren. Darauf war bisher keine Ökostrom-Umlage fällig.

Demnach wird Energie nun aus neuen Kraftwerken mit bis zu 90 Prozent der Haushalts-Abgabe belegt, und selbst Altanlagen werden nicht verschont. Der Industrie drohen noch weitere Kosten: Auch die Rabatte für große Stromverbraucher auf die Umlage sollen gekürzt werden. Einzelheiten sind dazu jedoch noch nicht bekannt.

Belastungen für selbst erzeugten Industriestroms waren zwar bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, das Ausmaß ist aber überraschend. Immerhin ein Viertel des Stroms wird in Kraftwerken inzwischen selbst erzeugt mit steigender Tendenz.

Hauptgrund war, dass die Ökostrom-Umlage darauf nicht gezahlt werden musste, die bei Industriestrom teils die Hälfte des Preises ausmacht. Konzerne wie BASF, die Deutsche Bahn oder Bayer nutzen daher in großem Ausmaß eigene Kraftwerke. Jetzt soll die Energie aus neuen Anlagen der Industrie mit 90 Prozent der Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde belastet werden. Auf Strom aus Kraftwerken auf Basis erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird 70 Prozent fällig. Dies bedeutet einen Einschnitt auch für größere Solaranlagen auf Dächern, die sich meist nur noch rechnen, wenn Haushalte einen Teil des Stroms selbst verbrauchen.

Vor allem plant die Regierung offenbar auch bestehende Kraftwerke trotz des Prinzips des Bestandschutzes einzubeziehen: Altanlagen sollen zwar in Höhe der Umlage 2013 von 5,28 Cent pro Kilowattstunde entlastet werden. Da die Umlage 2014 aber auf 6,24 Cent gestiegen ist, lässt sich schließen, dass die Differenz von rund einem Cent dann für diesen Strom fällig wird. Weitere Steigerung bei der Ökostrom-Umlage in nächsten Jahren kämen noch hinzu. Das Wirtschaftsministerium lehnte jede Stellungnahme zu dem Anhang des Kabinettsbeschlusses ab.

mit Agenturmaterial

(RP/REU)
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