Laut Zeitungsbericht in neuem Gesetzentwurf vorgesehen Scheinarbeitslose sollen aus Statistik raus

Hamburg (rpo). Jonglieren mit Zahlen. Die Bundesregierung plant laut Zeitungsbericht die Streichung von bis zu 350.000 Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik. Außerdem ist eine drastische Verschärfung der "Zumutbarkeitskriterien" geplant.

<P>Hamburg (rpo). Jonglieren mit Zahlen. Die Bundesregierung plant laut Zeitungsbericht die Streichung von bis zu 350.000 Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik. Außerdem ist eine drastische Verschärfung der "Zumutbarkeitskriterien" geplant.

Das berichtet die "Financial Times Deutschland" in ihrer Donnerstagausgabe unter Bezug auf einen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zum Umbau der Bundesanstalt für Arbeit. Demnach sollen Menschen aus der Statistik gestrichen werden, sie sich nur arbeitslos melden, um ihre Ansprüche auf Kindergeld, Rente oder Sozialhilfe nachzuweisen. Sie wollen nicht vermittelt werden und beziehen auch kein Arbeitslosengeld.

Das Ministerium komme mit dem Entwurf, der am 13. August im Kabinett beraten werden solle, einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes nach, schreibt die Zeitung. Um diese sozialrechtsinduzierten Arbeitslosenmeldungen zu verhindern, solle der entsprechende Absatz im Sozialgesetzbuch gestrichen werden, da durch die Meldungen die wirkliche Arbeitslosigkeit verfälscht werde. "Es geht darum, klar zu machen, wer die Vermittlerdienst wirklich braucht und wer nicht", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD, Klaus Brandner. Die Arbeitslosenquote würde der Zeitung zufolge im Juni so von 10,6 Prozent um bis zu einen Prozentpunkt sinken.

Daneben sollen dem Bericht zufolge Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) zusammengeführt werden. Damit falle auch die so genannte "Vergabe-ABM" weg, die derzeit bis zu zehn Prozent ausmache - in Ostdeutschland erheblich mehr. Bei der Vergabe-ABM werden Arbeitslose von Erwerbsbetrieben für Baumaßnahmen eingesetzt.

Die Bundesregierung plant nach Informationen der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" eine drastische Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien für die Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II. Im Gesetzentwurf zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe heiße es, jedem Erwerbsfähigen sei grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, schreibt die Zeitung in ihrer Donnerstagausgabe. Bezieher des Arbeitslosengeldes II dürfen demnach Stellen, die schlechter bezahlt werden oder schlechtere Arbeitsbedingungen mit sich bringen, nicht ablehnen.

Auch längere Arbeitswege sollen kein Ablehnungsgrund mehr sein, schreibt die Zeitung. Dies werde laut Entwurf auch für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelten. Es gebe nur wenige Ausnahmen: So sei eine Arbeit nicht zumutbar, wenn der Betreffende dazu "körperlich oder geistig nicht in der Lage ist". Auch die Erziehung von Kindern bis zu drei Jahren dürfe nicht leiden. Ältere Kinder sollten in Betreuungseinrichtungen untergebracht werden, um die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.

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