Nachfolger von Hartz-IV Sanktionen beim Bürgergeld wohl doch ab dem ersten Tag

Berlin · Im Streit um das Bürgergeld zeichnet sich ein Kompromiss ab. Wer Bürgergeld erhält, muss wohl doch ab dem ersten Tag mit Sanktionen rechnen, wenn er sich nicht an die Vorgaben hält.

 Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II, das sogenannt Hartz-IV, ersetzen.

Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II, das sogenannt Hartz-IV, ersetzen.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Wer Bürgergeld erhält, muss wohl doch ab dem ersten Tag mit Sanktionen rechnen, wenn er sich nicht an die Vorgaben hält. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung am Dienstag wollen SPD, FDP und Grüne auf die Forderung der Union eingehen, Sanktionen doch nicht erst nach einem halben Jahr zu verhängen.

Am Mittwoch verhandelt der Vermittlungsausschuss über das Bürgergeld, nachdem der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz abgelehnt hatte. Kommt es zu einer Einigung, könnten Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss bereits am Freitag in den jeweiligen Sitzungen zustimmen. Wohlfahrtsverbände und die Kirchen hatten die Parteien aufgerufen, sich zügig zu einigen.

Das neue Bürgergeld soll ab 1. Januar die bisherigen Hartz-IV-Regelungen ersetzen. Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Regelsätze, längere Schonfristen bei zu großer Unterkunft und höhere Schonvermögen vor. Außerdem soll es höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten geben, auch für Studierende und Auszubildende.

Die Bundesländer, in denen die Union an der Regierung beteiligt sind, hatten das Gesetz im Bundesrat gestoppt. CDU und CSU fordern unter anderem Sanktionsmöglichkeiten ab dem ersten Tag, wenn jemand zum Beispiel Termine bei der Arbeitsagentur nicht einhält. Auch sollen Empfänger des Bürgergelds früher ihre Ersparnisse antasten müssen. Das geplante Schonvermögen von 60.000 (Singles) und 90.000 Euro (Paare) sei zu hoch angesetzt, so die Kritik. Insgesamt warnt die Union davor, dass der Anreiz zum Arbeiten geringer werden könnte, wenn der Abstand zwischen Arbeitseinkommen und Bürgergeld inklusive weiterer Sozialleistungen nicht groß genug sei.

(kj/kna)
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