Alternative für Deutschland Rückschlag im Verfahren gegen Verfassungsschutz

Köln · Mit Klagen will die AfD erreichen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie nicht als Verdachtsfall einstufen und das öffentlich bekannt geben darf. Jetzt gab es jedoch erstmal einen Dämpfer für die Partei.

 Die AfD muss derzeit einige Rückschläge verkraften.

Die AfD muss derzeit einige Rückschläge verkraften.

Foto: dpa/Markus Scholz

In einem Klageverfahren gegen den Bundesverfassungsschutz hat die AfD vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Dienstag den Erlass einer Zwischenregelung ab. Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten sollte, bekanntzugeben, dass der sogenannte „Flügel“ der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7000 betrage. Der Verfassungsschutz hatte den Flügel als extremistisch eingestuft.

Zugleich hatte die AfD beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine Zwischenregelung zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. Die Zahl von 7000 sei frei erfunden, so die AfD. Die Bekanntgabe der Zahl hätte eine stigmatisierende und ehrschädigende Wirkung, weil dem „Flügel“ dadurch eine Bedeutung beigemessen werde, die er in Wahrheit gar nicht habe.

Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Es begründete dies damit, dass die voraussichtlichen Folgen des Bekanntwerdens der Zahl 7000 gering seien. Die Mitgliederzahl von 7000 sei bereits früher an die Öffentlichkeit gelangt, so finde sie sich im Verfassungsschutzbericht.

Das Verwaltungsgericht Köln entschied noch nicht über einen weiteren Antrag der AfD. Darin geht es darum, dass dem Verfassungsschutz verboten werden soll, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. In dieser Sache erhielt das BfV vom Gericht eine Frist für eine Stellungnahme bis Mittwoch um 12 Uhr.

Die Kölner Anwaltskanzlei Höcker, die die AfD in dem Klageverfahren vertritt, arbeitet künftig nicht mehr mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, zusammen. Maaßen komme in dem Verfahren möglicherweise als Zeuge in Betracht und gebe seine beratende Tätigkeit für Höcker deshalb vorzeitig auf, teilte die Kanzlei mit.

Nach der Bundes-AfD will jetzt auch die AfD in Sachsen-Anhalt prüfen, ob sie juristisch gegen mögliche Einstufungen des Verfassungsschutzes vorgeht. Der Landesvorstand komme am Dienstagabend zu einer Sondersitzung zusammen, sagte Landeschef Martin Reichardt der Deutschen Presse-Agentur.

Anlass sind Berichte, dass der Landesverfassungsschutz die Partei seit wenigen Tagen mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Reichardt hält es für wahrscheinlich, dass seine Partei gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz klagt: „Ich gehe davon aus, dass wir - wie bei ähnlichen Fällen im Bund und anderen Ländern - den Rechtsweg einschlagen werden.“

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte bei der jüngsten Innenministerkonferenz vor einem Monat angekündigt, dass wahrscheinlich noch im Januar über eine bundesweite Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall entschieden wird. Mit Blick auf das laufende Verfahren in Köln kündigte der Inlandsgeheimdienst zuletzt jedoch an, vorerst nichts in dieser Sache bekannt zu geben.

(june/dpa)
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