Strafrecht Rückfällige Täter schneller zurück in Haft

Berlin/Düsseldorf · Die Öffentlichkeit soll künftig besser vor verurteilten Verbrechern geschützt werden, die eine Fußfessel tragen und gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Einem Beschluss der Landesjustizminister zufolge soll geprüft werden, ob es rechtlich möglich ist, Straftäter in Sicherungshaft zu nehmen, wenn sie Weisungen der Strafkammer verletzen.

Demnach besteht offenbar Druck für eine Neuregelung, weil es bisher kaum die Möglichkeit gab, bereits während eines neuen Ermittlungsverfahrens eine verurteilte gefährliche Person aus dem Verkehr zu ziehen. Im Klartext: Nähert sich etwa ein pädophiler Sexualstraftäter, der eine Fußfessel trägt, entgegen gerichtlichen Weisungen einem Spielplatz, wäre das unter Umständen Grund für einen neuen Strafprozess, um ihn wieder ins Gefängnis zu schicken. Während des Prozesses aber bliebe der Straftäter in der Öffentlichkeit und eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) ist sich des Problems bewusst: "Das Strafrecht muss Instrumente bereithalten, um die Allgemeinheit bei einem Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht vor schweren Gefahren schützen zu können." Der Minister mahnt jedoch zu bedachtem Vorgehen: "Hier sind keine Schnellschüsse gefragt, sondern gründliche Überlegungen."

Rückendeckung bekommen die Minister vom Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. "Die sofortige Sicherungsverwahrung ist ein starker Eingriff und sollte damit verbunden werden, auch die Gerichtsverfahren zu beschleunigen."

Nun soll eine Arbeitsgruppe prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Bundesjustizministerium wird sich daran offenbar beteiligen.

(jd)
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