Berliner Justizsenat Roben-Zwang für Anwälte abgeschafft

Berlin (AP). Anwälte müssen an Berliner Gerichten nicht mehr in der traditionellen schwarzen Robe erscheinen. Man habe die Pflicht zum Tragen der Amtstracht abgeschafft, bestätigte der Berliner Justizsenat am Dienstag.

"Wir ersetzen Zwang durch Freiwilligkeit", sagte Justizstaatssekretär Hasso Lieber der "Berliner Zeitung". Er sprach von "totaler Freiheit nach 283 Jahren". In den meisten Strafgerichten in Deutschland werden noch Roben getragen. 1726 hatte sie König Friedrich Wilhelm I von Preußen in seinem Territorium eingeführt. Im damaligen Erlass hieß es, die "wollenen schwarzen Mäntel" sollten die Advokaten tragen, "damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann". </p>

(AP)
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